Trotz erster Anzeichen der Entspannung geht's auf dem heimischen Arbeitsmarkt weiter rund: plus 29,7 Prozent Arbeitslose im September. Dass darunter auch viele behinderte Menschen sind, empört die Arbeiterkammer Steiermark: Beim Bundessozialamt würden sich entsprechende Kündigungsanträge stapeln!
Lächerliche Beträge als Abfindung
Grundsätzlich unterliegen behinderte Arbeitnehmer (50 Prozent Beeinträchtigung) einem erhöhten Kündigungsschutz. Vor einer geplanten Entlassung muss der Arbeitgeber erst die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen. "Es kommt aber immer häufiger vor, dass Chefs dieses Verfahren durch eine einvernehmliche Lösung umgehen. Und zwar, indem sie ihren Arbeitnehmern lächerliche Beträge wie einen Monatslohn anbieten!", ärgert sich Dr. Wolfgang Nagelschmied, der Leiter der AK-Abteilung Arbeitsrecht.
"Knebelverträge nicht unterschreiben!"
Es sei auch schon passiert, so Nagelschmied weiter, dass Behinderte mit der Fristlosen bedroht worden seien, damit sie auf den Kuhhandel eingehen. "Das kann man sich nicht gefallen lassen. Solche Knebelverträge keinesfalls unterschreiben!" Da ein "blauer Brief" für behinderte Menschen oftmals eine Diskriminierung darstelle, sei die Anstrengung eines Verfahrens ratsam, so Nagelschmied.
von Gerhard Felbinger und Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"
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