Gutachter sagt:

Nockstein-Schutz ist möglich, aber der Mut fehlt!

Salzburg
26.02.2018 17:59

Salzburgs Landesregierung macht im Streit um die 380-kV-Freileitung eine schlechte Figur: Die Stromleitung habe Vorrang, darum könne man kein Schutzgebiet am Nockstein ausweisen, sagt sie. Doch das stimmt nicht: Jetzt hat mit Top-Jurist Dr. Nicolas Raschauer ein weiterer Experte festgestellt, dass die Regierung irrt. 

Alle waren gespannt auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes: es muss in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob die 380-kV-Freileitung quer durch Salzburg umweltverträglich ist oder nicht. Schließlich sollen dafür auch rund 200 Hektar Wald abgeholzt werden, Salzburgs Landesregierung befürwortet das nach wie vor.

„Alles geht klar“, so behaupten die Vertreter der Austrian Power Grid (APG), die derzeit wieder bei den Grundbesitzern die Klinken putzen: „Die Entscheidung fällt demnächst, unterschreibt jetzt den Pachtvertrag, sonst werdet ihr enteignet und bekommt nur einen Bruchteil.“
Stimmt alles nicht, der Streit um die Freileitung, der Ende der Achtziger Jahre begann, wird  noch lange dauern. Denn wie auch immer  der Spruch des Verwaltungsgerichtes lauten wird: „Damit ist die Angelegenheit sicher noch nicht zu Ende“, sagt der Bregenzer Ex-VP-Landtagsabgeordnete und Jurist Dr. Adolf Concin, der die Gemeinden Koppl und Eugendorf vertritt: „Da sind dann auch noch die Höchstgerichte am Wort.“

Concin saß Montag mit am Podium, als sein Liechtensteiner Kollege Prof. Dr. Nicolas Raschauer ein weiteres Rechtsgutachten präsentierte, das der SPÖ-Landtagsklub eingeholt hatte. Im Mittelpunkt: der Streit um den Nockstein. „Bundes- und Landesinteressen sind gleichrangig zu betrachten“, so der Experte: „Daher kann man nicht sagen, dass das Starkstromwegegesetz über dem Naturschutz-Interesse des Landes rangiert.“
Auch wenn ein Genehmigungsverfahren wie jenes der APG anhängig ist, muss die Landesregierung eine Interessensabwägung zulassen.

Raschauer hatte für die Gemeinde Koppl bereits in zwei Gutachten festgestellt: Erstens ist Salzburg gar nicht zuständig für eine UVP-Prüfung – sie muss am Firmensitz der APG (also in Wien) erfolgen. Zweitens: Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist bei einem Vorhaben von der Größe der Salzburg-Leitung  europäisches Recht, sie fehlt aber im 380-kV-Verfahren.
Jetzt sagt Nicolas Raschauer klar: „Die Ausweisung eines Geschützten Landschaftsteiles Nockstein-Höhenrücken ist verfassungsrechtlich zulässig.“ Und Adolf Concin ergänzt: „Alle fachlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben, daher muss die Landesregierung handeln und das Naturschutzgesetz anwenden.“ Meinungs-Schwenk der SP: Klüger geworden. . .SP-Chef Walter Steidl sagt: „Es ist nicht verboten, klüger zu werden“, und spielt damit auf die frühere Zustimmung seiner Partei zur Freileitung an: „Wie in der Gemeinde Koppl, wo sich  alle im Kampf gegen die Freileitung einig sind, sollten wir auch im Land gemeinsam nach einer besseren Lösung suchen.“

Wolfgang Weber
Wolfgang Weber
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