Nur Profit im Kopf

Manche Wirte pfeifen weiterhin auf Jugendschutz

Steiermark
30.08.2009 16:46
Skrupellose Wirte, die nur den eigenen Profit im Kopf haben, und sich bis zur Besinnungslosigkeit betrinkende Jugendliche halten die zuständigen Stellen in Graz nach wie vor auf Trab. Wer denkt, die Disziplin hätte sich dank scharfer Kontrollen zum Besseren verändert, irrt. Es halten sich noch immer längst nicht alle an die Spielregeln.

Polizei, Ordnungswache und Jugendamt streifen regelmäßig durch das Grazer Nachtleben. Im Zuge dieser Schwerpunktkontrollen stehen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz nach wie vor auf der Tagesordnung: Bis Ende Juni gab es heuer bereits 127 Ermahnungen (im Vorjahr waren es 255), 21-mal wurde Sozialdienst "verordnet" (2008: 16), dazu setzte es zwei Geldstrafen (2008: keine) - das sind insgesamt 150 Verfahren gegen Jugendliche 2009. Im Klartext: Tendenz steigend!

Schwarze Schafe bringen Branche in Verruf
Auch unter den Wirten gibt es immer noch schwarze Schafe: "Einige wenige bringen eine ganze Branche in Verruf! Die meisten Wirte halten sich penibel an die gesetzlichen Bestimmungen", betont der (politisch) blaue Stadtrat Mario Eustacchio. Vor allem mit einigen unverbesserlichen Lokalbesitzern im Grazer Uni-Viertel gebe es nach wie vor Probleme.

Beweisführung schwierig
Jedes Jahr werden rund 15 Grazer Wirte angezeigt. Wobei diese Zahl nur von bedingter Aussagekraft sei, wie Verena Fischer, Juristin im Magistrat Graz, erklärt: "Die Beweisführung ist sehr schwierig. Nur wenn wir Wirte 'auf frischer Tat ertappen', können wir einschreiten." In den meisten Fällen sei man auf "Kommissar Zufall" angewiesen.

Übrigens: Weigern sich Wirte beharrlich, die Regeln einzuhalten, kann das bis zum Entzug der Konzession gehen! "Das ist aber bis dato noch nie passiert", sagt Fischer. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden…

Daten und Fakten

  • Laut Steiermärkischem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 21.00 Uhr, Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr bis 23.00 Uhr und über 16-Jährige bis 2 Uhr ausgehen. 
  • Für Unter-16-Jährige ist der Konsum von Tabakwaren und Alkohol verboten. Getränke mit mehr als 14 Volumsprozent dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres konsumiert werden. 
  • In Graz werden Jugendliche beim ersten Verstoß belehrt, beim zweiten Verstoß muss Sozialdienst geleistet werden. Wird er dann nicht abgeleistet, werden Geldstrafen verhängt.

von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"

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