Brutale Festnahme

Mann von Grazer Polizei laut UVS “misshandelt”

Steiermark
30.01.2009 12:32
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Steiermark hat im Falle zweier Grazer Polizisten, die im August vergangenen Jahres einen 58-jährigen Geschäftsmann vermutlich unter Gewaltanwendung festgenommen hatten, die Amtshandlung für rechtswidrig erklärt. Der Senat überprüfte den Sachverhalt nach einer im September eingegangenen Beschwerde des mutmaßlichen Opfers. Das diesbezügliche Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Graz ist noch anhängig, erklärte Sprecher Manfred Kammerer.

Zur Festnahme war es am 7. August gegen 1.00 Uhr in der Hauseinfahrt des 58-Jährigen gekommen. Nach Angaben der Polizisten habe sich der Geschäftsmann gegen die Kontrolle der Atemluft geweigert sowie seine Identität nicht bekanntgegeben.

Opfer laut eigenen Angaben misshandelt
Der Mann soll die beiden Uniformierten beschimpft haben. Daraufhin sprachen die Beamten die Festnahme aus. Der 58-Jährige sollte in das Dienstauto gebracht werden. Dabei hätten die Polizisten den Grazer misshandelt, so der Beschwerdeführer.

UVS: "Unverhältnismäßige körperliche Gewalt"
Der UVS befand, dass die Polizisten den 58-Jährigen "durch Anwendung unverhältnismäßiger körperlicher Gewalt zu Boden gebracht" hatten und er "durch einen Schlag in den Bauch und in das Gesicht misshandelt wurde".

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