Raten-Rückzahlung

Außergerichtliche Einigung mit Stadt Graz

Steiermark
16.09.2008 17:14
Zwischen einer Grazer Ex-Musicalchefin und der Stadt Graz ist es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen. Die Grazerin hatte irrtümlich bezahlte Förderungen zunächst behalten und musste sich wegen Unterschlagung vor Gericht verantworten. Nun hat man sich auf eine Rückzahlung von 50.000 Euro in Raten geeinigt. Der Prozess ist damit beendet.

Der Ex-Musicalchefin waren für 2007 vom früheren Kulturstadtrat Werner Miedl (ÖVP) Förderungen in der Höhe von 100.000 Euro versprochen worden. Im Juni vorigen Jahres kam es dann zu zwei Überweisungen zu je 50.000 Euro innerhalb einer Woche durch eine Abteilung der Stadt Graz. Kurz darauf meldete sich eine Beamtin bei der Geschäftsführerin und erklärte den Irrtum: Das Geld sei doppelt überwiesen worden und die Chefin müsse die zweiten 50.000 Euro zurückzahlen, was diese allerdings nicht tat.

2007 Konkurs angemeldet
Nach dem Festival stellte sich heraus, dass ein gewaltiges Minus übriggeblieben war und die fälschlicherweise überwiesenen 50.000 Euro nicht zurückgezahlt werden könnten. Miedl konnte seinerseits die zweiten 50.000 Euro nicht zur Verfügung stellen, da er auf politischen Widerstand stieß. Im Dezember 2007 musste die Musicalchefin schließlich Konkurs anmelden. "Mit dem Aus für das Festival habe ich niemals gerechnet. Ich wollte das Geld von den Förderungen für das nächste Jahr bezahlen", versicherte die Angeklagte bei der ersten Verhandlung im August.

Nun hat man sich auf eine Rückzahlung in Raten geeinigt. Solange das Geld regelmäßig fließt, ruht der Prozess, bei Nichtbezahlung der Raten wird er aber wieder aufgenommen.

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