Der Schüler hatte angegeben, er sei überfallen und geschlagen worden, außerdem habe ihm der Täter sein Mobiltelefon im Wert von 560 Euro sowie 60 Euro Bargeld weggenommen. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein 14-Jähriger als Verursacher der Körperverletzung ausgeforscht. Der 15-Jährige gestand schließlich, den Überfall nur erfunden zu haben.
Heuer bereits 14 ähnliche Fälle in Graz
In Graz häufen sich in letzter Zeit derartige erfundene Überfälle. Mittlerweile sind es bereits 14 ähnliche Fälle, die die Polizei aufklären konnte. Laut Exekutive ist die Motivlage unterschiedlich. Vor allem Jugendliche haben oft Angst vor der Bestrafung durch ihre Eltern, wenn sie zu spät nach Hause kommen oder nach übermäßigem Alkoholkonsum gestürzt sind und sich verletzt haben.
"Das Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung wird nach § 298 StGB (Strafgesetzbuch) mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen geahndet", so Polizeijurist Gerhard Lecker. "Nicht nur, dass die Täter daher beim Vortäuschen einer Straftat vom Gericht verurteilt werden, sie binden durch ihre falsche Anzeige Ressourcen der Polizei. Das mühevolle Aufklären stellt nicht nur in personeller, sondern auch in zeitlicher Hinsicht einen großen Aufwand dar, sodass die Polizei in ihrer ursprünglichen Tätigkeit behindert und unnotwendig belastet wird."
Symbolbild
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