Einzigartiger Fall

Finanzverfahren gegen Mozarteumorchester eröffnet

Salzburg
09.12.2017 21:25

Vor genau vier Wochen machte die "Krone" eine Steueraffäre um das renommierte Mozarteumorchester öffentlich, mittlerweile ist jetzt auch von offizieller Seite ein Finanzverfahren eingeleitet worden. Seit wenigen Tagen liegt der Nachzahlungsbescheid von der Steuerbehörde vor - es geht um satte 500.000 Euro.

Aufkommen für den von der Orchesterleitung verursachten Schaden wird dabei wohl oder übel der Steuerzahler müssen, weil der Landesregierung inzwischen ein entsprechender Haftungsbescheid zugestellt worden ist. Dort hat man sich vorsorglich schon auf eine Kostenteilung mit der Stadt verständigt - immerhin geht es um die Zahlung von rund einer halbe Million Euro.

Auslöser der Affäre war eine Steuerprüfung des Mozarteumorchesters, in deren Zuge die Beamten Fehler in den Abrechnungen aufgedeckt hatten. Mindestens fünf Jahre lang hat das Orchester in den Steuererklärungen für seine Mitarbeiter einen Freibetrag für Überstunden geltend gemacht, der aus Sicht des Finanzamtes nicht zulässig war. Die Arbeitsverträge beruhen nämlich alle auf einer All-In-Vereinbarung. Pro Jahr sind dem Fiskus auf diese Weise rund 100.000 Euro durch die Lappen gegangen.Salzburger Fall ist bundesweit einzigartig Orchester-Direktor Thomas Wolfram wies die Vorwürfe damals gegenüber der "Krone" zurück und erklärte, dass Salzburg jedenfalls kein Einzelfall sei. Bundesweit seien solche oder ähnliche Verträge bei großen Orchestern im Einsatz. Daher gäbe es auch anderenorts Ärger mit dem Finanzamt.

Diese Auffassung teilt der zuständige Kulturlandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) allerdings nur bedingt: Tatsächlich würden ihm keine Informationen vorliegen, wonach auch andere Orchester offiziell eine Nachzahlung leisten müssen. Nachvollziehen kann er die Entscheidung der Behörde dennoch nicht: "Ich habe mir den Bescheid sehr genau angeschaut und finde die Begründung ein bisschen dürftig. Im Endeffekt geht es darum, dass nun ein Nachweis erbracht werden muss, dass die Mitglieder tatsächlich so viel am Wochenende und in der Nacht gearbeitet haben, wie sie als pauschale Vergütung erhalten haben." Land will jetzt gegen den Bescheid berufenMan werde daher den Bescheid innerhalb einer Verlängerung der gesetzlichen Frist beeinspruchen. "Unsere Steuerberaterin arbeitet schon an der Berufung", lässt er die "Krone" wissen.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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