Folgenschwerer

Grüne patzen bei Antrag zu Tierschutzgesetz

Tierecke
07.04.2017 17:00

Nachdem die "Krone Tierecke" am Wochenende über einen Patzer der Grünen in Bezug auf das Tierschutzgesetz berichtete, herrscht große Aufregung. Es geht um einen von Tierschutzsprecherin Christiane Brunner eingebrachten Abänderungsantrag, der dem Kupiertourismus Tür und Tor geöffnet hätte.

Für einen Laien sind Gesetzestexte und daran vorzunehmende Änderungen eher verwirrend. Sehr vertraut ist man mit Paragraphen allerdings im Gesundheitsministerium, wo die Novelle zum Bundestierschutzgesetz seit Wochen hitzig und detalliert diskutiert wird. Ein eingebrachter Abänderungsantrag der Grünen sorgte vergangene Woche für Stirnrunzeln, denn Tierschutzsprecherin Christiane Brunner widersprach damit einer wichtigen Änderung, die eine Lücke im Gesetz schließen soll. Es geht um Tierquälerei, vornehmlich das Kupieren!

"Offensichtlich ein redaktionelles Versehen!"
Rechtsanwalt Mag. Rainer Radlinger von der Kanzlei Kosch & Partner hat das Tierschutzgesetz sowie den Abänderungsantrag von Tierschutzsprecherin Brunner für die "Krone" geprüft und kommt zum gleichen Schluss: "Ich unterstelle den Grünen sicherlich keine böse Absicht, es handelt sich offensichtlich um ein redaktionelles Versehen!" Denn hätte man dem Antrag nachgegeben, wären bestimmte Formen der Tierquälerei nicht zu ahnden - der Teufel liegt eben im Detail. Radlingers Interpretation wurde später auch vom Juristen-Team des Gesundheitsministeriums bestätigt.

Das sagt das Gesetz
Wer macht sich laut Tierschutzgesetz womit strafbar? Das klärt der Paragraph 38, und zwar mit folgendem Wortlaut:

§ 38 TSchG lautet:

(1) Wer

              1. einem Tier entgegen § 5 Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder

              2. ein Tier entgegen § 6 tötet oder

              3. an einem Tier entgegen § 7 Eingriffe vornimmt oder

              4. gegen § 8 verstößt,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.

(2) In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens 2 000 Euro zu verhängen.

(3) Wer außer in den Fällen der Abs. 1 und 2 gegen §§ 5, 8a, 9, 11 bis 32, 36 Abs. 2 oder 39 oder gegen auf diese Bestimmungen gegründete Verwaltungsakte verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3 750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7 500 Euro zu bestrafen.

Was ist neu?
Mit der Novelle sollen nun auch das Verfärben von Haut, Fell und Federkleid beziehungsweise das Tätowieren aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen verboten werden.

So weit, so gut
Vereinfacht gesagt begehen also alle Menschen eine Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz, wenn ein Tier wegen ihnen leiden muss (Schmerzen, Schäden, Angst), sie es töten, nach Paragraph 7 unerlaubt Eingriffe vornehmen oder das Tier erlöst werden müsste, man das aber nicht umgehend veranlasst. Die unerlaubten Eingriffe sind Veränderungen des phänotypischen Erscheinungsbildes, Kupieren von Schwanz, Ohren oder Schnabel, Durchtrennen der Stimmbänder oder Entfernen von Krallen und Zähnen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Wo lag die Lücke?
Gemäß der oben genannten Definitonsind das Ausstellen, der Import, der Erwerb und die Vermittlung und Weitergabe von Hunden kein "Eingriff". Der große Haken an der Sache: Bisher war der § 7 Absatz 3 nicht erwähnt, sondern es waren ausschließlich die Eingriffe verboten. Das bedeutet, dass es eine Gesetzeslücke gab, die geschlossen werden musste, denn Verstöße gegen den im Jahr 2008 beziehungsweise 2012 neu eingefügten Absatz 5 konnten bisher nicht geahndet werden. Absatz 5 listet Peripheriedelikte, die an sich keinen Eingriff am Tier darstellen, wie der Import von kupierten Vierbeinern.

Wie haben die Grünen gepatzt?
Dem Gesundheitsministerium und SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck war also ein Anliegen, dass der Paragraph 7 in den Absatz 3 aufgenommen wird. Und genau diese Änderung hatten die Grünen abgelehnt. Begründung: Es sei keine Rechtsklarheit geschaffen worden, sondern Interpretationsspielraum aufgemacht. "Grund genug, dies abzulehnen", so die Kommunikationschefin der Partei, Karin Strobl. Hätte man dem Antrag der Grünen stattgegeben, wäre ein Eingriff nach Paragraph 7 strafbar, aber alle Dinge die kein Eingriff sind (zum Beispiel Import oder Zurschaustellung von kupierten Hunden) hätte man nicht ahnden können.

Neue Formulierung, Lücke geschlossen

Die in Ziffer 29 der Regierungsvorlage vorgesehene Novellierungsanordnung zu § 38 Abs. 3 lautet daher:

"(3) Wer außer in den Fällen der Abs. 1 und 2 gegen §§ 5, 7, 8a, 9, 11 bis 32, 36 Abs. 2 oder 39 oder

gegen auf diese Bestimmungen gegründete Verwaltungsakte verstößt, begeht eine

Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3 750 Euro, im

Wiederholungsfall bis zu 7 500 Euro zu bestrafen."

Was ist davon zu halten?
"Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner brachte den Ball am Wochenende nach einem Hinweis von Dietmar Keck ins Rollen. Speziell auf ihrer Facebook-Seite gingen die Wogen hoch, man bezichtigte sie seitens der Grünen der Falschmeldung, die Partei schickte "Richtigstellungen" aus. "Seitens der Grünen wird einfach keine genaue Arbeit geleistet, wenn es um das Bundestierschutzgesetz geht. Dass die Partei ihren Patzer nicht zugeben - oder sehen - kann, ist aber besonders ärgerlich. Es geht um einen Passus, für den wir so lange gekämpft haben, nämlich ein Kupierverbot in Österreich. Dieses darf nicht aufgeweicht und dem Kupiertourismus Tür und Tor geöffnet werden."

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele