Rehe geschossen

Wilderer bekommt bedingte Haft- und Geldstrafe

Tierecke
30.03.2017 13:01

Ein aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossener Oststeirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Wilderei verurteilt worden. Der Landwirt gab zu, trotz Waffenverbots neun Rehe in der Schonzeit geschossen und liegen gelassen zu haben. Da der Angeklagte bereits 2013 wegen des gleichen Delikts eine Geldstrafe zu zahlen hatte, bekam er diesmal sechs Monate bedingte Haftstrafe.

Schon wenige Monate nach seiner ersten Verurteilung war der Jäger rückfällig geworden. Er schoss über drei Jahre hinweg immer wieder Rehe und drang in fremdes Jagdrecht ein, nahm keine Rücksicht auf die Schonzeit der Tiere und kümmerte sich auch nicht um angeschossene, verletzte Tiere, die teils qualvoll sterben mussten.

Gewehr illegal besorgt
Zudem hatte der 48-Jährige mit einem Kleinkaliber-Gewehr geschossen, das er sich trotz des aufrechten Waffenverbots über ein Inserat in einer Zeitung besorgt hatte. Das Gewehr darf laut Jagdgesetz nicht einmal für das Schießen auf Rehe verwendet werden, führte der Vertreter der geschädigten Jagdgesellschaft bei der Verhandlung aus.

"Habe zu wenig nachgedacht"
Der Staatsanwalt warf dem Beschuldigten 20 Angriffe vor, wobei es nicht immer zum Tod der Tiere gekommen war. Der Angeklagte gestand die Schüsse und sagte mehrmals: "In dem Moment habe ich zu wenig nachgedacht." Richterin Angelika Hacker meinte: "Da haben Sie aber oft nicht nachgedacht." Der Oststeirer sprach von Alkoholproblemen und einer Therapie, die er nun mache, was für die Richterin und den Staatsanwalt aber keine ausreichende Erklärung für die Taten war.

Tiere litten wegen Rachegelüsten
Erst nach mehrmaligen Fragen rückte der Beschuldigte mit seinem Motiv heraus: "Ich habe es gemacht, um den anderen Jägern die Jagd zu erschweren. Die haben mich damals zu Unrecht ausgeschlossen." Der Staatsanwalt erwiderte: "Da können ja die Tiere nichts dafür." "Ja, es war ein Fehler", meinte der 48-Jährige zerknirscht. Sein Verteidiger versuchte die Wilderei mit "falsch verstandenem Ehrgefühl" sowie "Rache für falsche Behandlung" zu erklären.

Haft- und Geldstrafe ausgesprochen
Der Landwirt kam wegen seines Geständnisses mit sechs Monaten Haft, die bedingt für eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird, davon, muss aber auch noch 1400 Euro Geldstrafe bezahlen. Er nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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