IG-L-Strafen teuerer

Asfinag straft mit 20 €, das Land mit 50 €

Salzburg
16.03.2017 20:36

Gleiches Tempo-Limit, gleiche Überschreitung und auch eine gleich hohe Strafe? Weit gefehlt! Wer auf der A1 zwischen Salzburg Nord und Mitte um 15 km/h zu schnell fährt, muss dank des IG-L 80ers 50 Euro berappen. Nur im Liefering-Tunnel nicht: Da gilt zwar auch ein 80er, er wird nach der StVO verordnet: Nur 20 €!

Wenn noch ein Beweis dafür gefehlt hat, dass es dem Land Salzburg bei der Tempobremse auf der Stadtautobahn ums Abzocken der Autofahrer geht bitte, hier ist er. Fest steht, dass gleiches Tempo 80 für Pkw und Lkw nicht nur zu mehr Unfällen führt, sondern dadurch auch kaum Schadstoffe verringert werden (minus 4% bei Stickoxiden). Ebenso gesichert ist, dass die Landespolitik die Fakten namhafter Sicherheitsexperten zur Sinnlosigkeit von Tempo 80  ignoriert hat und wider besseren Wissens an der Tempo-Bremse festhält. Doch das ist noch nicht alles: Autofahrer, die von Salzburg Nord in Richtung Autobahndreieck Wals unterwegs sind, haben nun die Gelegenheit, bei einer Tempo-Überschreitung um 15 km/h gleich dreimal anders bestraft zu werden.

Wer ab Straßenkilometer 287,03 bis zum Kilometer 291,57, also im Bereich der IG-L-Tempobremse unterwegs ist, bekommt eine 50-Euro-Strafe aufgebrummt. So sieht es der drastische Strafkatalog des Landes vor. Fährt der Autolenker bei unverminderter, gleich überhöhter Geschwindigkeit (plus 15 km/h) dann in den frisch renovierten Lieferinger Tunnel ein, muss er für das gleiche Delikt nur noch 20 Euro hinblättern. Der Grund dafür: In diesem Bereich wurde der 80er nicht wegen der IG-L, sondern aus Sicherheitsgründen nach der Straßenverkehrsordnung verhängt.

Gleiches Delikt, aber zwei unterschiedliche Strafen
Kaum aus dem Tunnel draußen, gilt ab Kilometer 293,37 wieder die IG-L-Verordnung des Landes für eine saubere Luft. Und dann kosten 15 km/h zu viel plötzlich wieder  50 Euro. "Das Ganze ist absolut hirnrissig und man fragt sich, wo bei so einer Regelung der Hausverstand bleibt", sagt Landtagsabgeordneter Helmut Naderer: "Dort, wo die Autobahn dreispurig und übersichtlich ist, droht eine zweieinhalb Mal so hohe Strafe wie im Autobahn-Tunnel, wo die Beschränkung ja aus Gründen der Sicherheit gilt." Seine Schlussfolgerung: "Der Bundesgesetzgeber denkt sich ja etwas dabei, wenn er eine Strafhöhe, in diesem Fall von 20 Euro festlegt und für gerechtfertigt hält. Das Land kann bei einem identischen Delikt ja nicht so einfach seine eigene Suppe kochen. Außer man unterstellt ihm eines: Pure Abzocke der Autofahrer."

Damit ist die endlose Geschichte um den "Luft-Achtziger" um eine neue Facette reicher. Entlarvend für das Land hat es ja das Begehren von Elektroauto-Besitzern, hier schneller unterwegs sein zu dürfen (weil sie ja keine Emissionen produzieren) abgelehnt. Es geht um saubere Luft, oder? Dazu kommt, dass die Geräte der Luftmessstation in Wals nicht geeicht sind, die Station nicht nur die Werte von der A1 sondern auch der Begleittrasse sowie der nahen Kaindl-Fabrik mitmisst. 24 Millionen Euro hat das Land bisher aus IG-L-Strafen eingenommen. Helmut Naderer verlangt nun eines: "Das Land darf nicht höher strafen, als in der StVO vorgesehen. Es muss den Strafgeldkatalog für diese IG-L an die StVO anpassen."

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

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