Sperrstunde

Wirt muss dafür Strafe zahlen

Salzburg
02.03.2017 18:51

Es ist wahrlich etwas Besonderes wenn der internationale Ski-Weltcup-Tross ins Land kommt: So war es auch am 12. Jänner 2016. Flachau feierte die Ski-Helden. Doch in einer Bar wurde um eine Stunde zu lange gefeiert die Sperrstunden-Regelung wurde nicht eingehalten. Die Folge: eine 400 Euro Strafe.

Bis 3.20 Uhr ging die offizielle Ski-Weltcup Party. Danach stürmten Feiernde die Flachauer Gaststätten. Doch in einer Bar waren um 5.15 Uhr noch Leute im Lokal. Laut Sperrstunden-Regelung hätte der Wirt nur bis 4 Uhr offen haben dürfen. Eine Verwaltungsstrafe folgte, der Lokalbesitzer reichte beim Salzburger Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Jedoch ohne Erfolg.

Vor Gericht betonte der Wirt, dass nach 4 Uhr kein Alkohol mehr floss. Und bei einer solchen Veranstaltung könne die Sperrstunde ja nicht "auf Punkt und Beistrich" eingehalten werden. Zwei Zeugen meinten: Sie sind erst um 5.15 Uhr raus.

Ob Ausschank oder nicht: Laut Gesetz irrelevant. Es geht um die Personen, die im Lokal sind, so das Gericht. "Die Einhaltung der Sperrstunde war nicht unmöglich": Der Wirt hätte ja auch die Polizei rufen können. Fingerspitzen-Gefühl steht auch nicht im Gesetz. Daher: 400 Euro Strafe.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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