Das Urteil sorgte für Schlagzeilen: Ein Wiener darf nur noch zu bestimmten Zeiten seine Zigarren am Balkon rauchen, weil sich ein Nachbar gestört fühlte. Nun gibt es einen ähnlichen Fall in Leoben: Eine Mieterin (77) will den "Tschick-Konsum" in der Wohnung unter ihr einbremsen. Morgen startet die Verhandlung am Zivilgericht in Leoben.
Seit 49 Jahren wohnt die Leobnerin in einer Gemeindewohnung in der Moserhofgasse. Jetzt verklagt sie zwei Nachbarn, die seit 2015 direkt unter ihr leben. Diese würden viel rauchen, am Balkon, am geöffneten Fenster, sogar im Badezimmer. Der Rauch steige direkt in die Wohnung oberhalb auf, der Gesundheitszustand der 77-Jährigen würde sich permanent verschlechtern: "Es kann nicht verlangt werden, dass die Klägerin ständig Fenster und Türen geschlossen hält", heißt es in der eingebrachten Klage.
Im Sommer sollen Nachbarn nur neun Stunden rauchen dürfen
Trotz Bemühen der Gemeinde wurde bisher keine Einigung erzielt. Daher verlangt die Frau bei Zivilgericht, dass die Nachbarn nur zu bestimmten Zeiten am Balkon oder bei offenem Fenster rauchen dürfen: in den Wintermonaten an 21 Stunden am Tag, in den Sommermonate hingegen nur an neun genau definierten Stunden!
Im Anwaltsschreiben der beklagten Nachbarn werden diese als "keine starken Raucher" bezeichnet, pro Tag seien es nur acht bis zehn Zigaretten. Andere Nachbarn würden sich nicht beschweren. Fazit: "Dem Klagebegehren mangelt es an jeglicher rechtlicher Grundlage."
Jakob Traby, Kronen Zeitung
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