Eben im Pongau

Segway-Klage: Gericht gab Gemeinde Recht

Salzburg
13.02.2017 07:18

25 Jahre lang nutzten Fußgänger, Radfahrer, ja sogar Pferdekutschenfahrer, einen öffentlichen Weg in der Gemeinde Eben im Pongau. Damals schlossen der Grundstücksbesitzer und die Gemeinde einen Dienstbarkeitsvertrag ab. Seitdem darf der Weg "auf immerwährende Zeit" genutzt werden - bis vor kurzem...

Denn als die ersten Fahrer mit so genannten Segways (ein elektronisch betriebenes Ein-Personen-Transportmittel) den Weg über sein Grundstück nutzten, platzte dem Mann wohl der Kragen: Er verklagte die Gemeinde Eben auf Unterlassung. Ob ihn das Surren der Elektromotoren störte? Oder die Schnelligkeit der Segway-Fahrer? Unklar. Jedenfalls ortete der Kläger eine Überschreitung des Dienstbarkeitsvertrags und eine Belastung für seinen Grund.

Am 2. Februar 2016 gab das Landesgericht Salzburg der Gemeinde, vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Buchmüller, recht: Es liege keine Erweiterung des Servituts vor. Dennoch legte der Kläger Rechtsmittel ein, verlor aber auch vor dem Oberlandesgericht. Schlussendlich musste sich noch der Oberste Gerichtshof damit beschäftigen:

Mehrfachbelastung nicht ersichtlich
Eine Revision wurde abgewiesen. Begründung: Eine Mehrfachbelastung sei nicht ersichtlich, da ohnehin die Gemeinde für die Instandhaltung des Weges zuständig ist. Vor allem aber soll Modernisierung nicht durch eine alte Rechtssprechung gestoppt werden. Segways, die übrigens seit einer StVO-Novelle aus 1998 als Fahrräder zählen, haben nun in Eben wieder freie Fahrt.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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