Messie-Wohnung

WK-Experte: “Der Mieter kann tun, was er will”

Steiermark
04.11.2016 17:22

Der Fall des Mieters, der nach seinem Krebstod geschätzte sieben Tonnen Gerümpel in der Wohnung hinterließ sorgt für Aufsehen. Dabei kann man Menschen mit dem Messie-Syndrom - die oft gepflegt und freundlich auftreten - kaum Vorwürfe machen.

Es handelt sich um eine psychische Störung, deren Betroffene oft den Wert von Gegenständen nicht einordnen können und alles aufheben. Bis zu drei Prozent der Österreicher haben eine Neigung dazu; Vermüllungsfälle sind aber extrem selten.

Viele klammern sich etwa nach dem Verlust geliebter Menschen an Dinge; manchmal ist auch Platzmangel nach Umzug der Anfang einer Messie-Wohnung. Das Chaos wächst Betroffenen über den Kopf; sie brauchen Hilfe und Beratung.

Was Vermieter tun können, haben wir bei Gerald Gollenz, Obmann der Sparte Immobilien in der Wirtschaftskammer, nachgefragt.

Wie viele Menschen mit Messie-Syndrom gibt es in steirischen Wohnungen?
Wir haben keine Zahlen, aber es kommt schon hin und wieder vor. Wobei man unterscheiden muss zwischen dem so genannten Messie und dem Mietnomaden. Letzterer mietet sich ein, zahlt nie etwas, und verschwindet wieder.

Im vorliegenden Fall ist der Mann mit dem Messie-Syndrom aber gestorben, die Kosten sollen rund 15.000 Euro betragen. Wer zahlt?
Wenn niemand das Erbe annimmt, der Vermieter. Immerhin kann die Kaution manches abdecken. Aber wenn Schäden entstanden sind, der Boden kaputt ist, dann wird das sehr teuer.

Kann man vorher feststellen, ob jemand das Messie-Syndrom hat?
Kaum. Das Einzige, was man machen kann, ist, sich den Gehaltszettel zeigen zu lassen, um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.

Dürfen Vermieter in ihre Wohnung, um nachzusehen?
Prinzipiell nicht, außer, man schreibt es explizit in den Mietvertrag hinein. Aber auch, wenn ich weiß, dass jemand das Messie-Syndrom hat, kann ich oft gar nichts unternehmen. Der Mieter kann in seiner Wohnung tun, was er will.

Auch Gegenstände horten?
Es ist sein gutes Recht. Nur wenn zum Beispiel durch massenhaft Zeitungen und Kerzen erhöhte Brandgefahr besteht, wenn Gefahr in Verzug ist, gibt es Handhabe, oder wenn die anderen Mieter über Geruchsbelästigung klagen.

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