Gemeinderatswahl

Alle Einsprüche wurden abgelehnt

Steiermark
18.05.2015 16:37
Die Gemeinderatswahl von Ende März ist nun endgültig amtlich. In fünf Kommunen wurde Einspruch gegen das Ergebnis erhoben, hier konnte daher der neue Gemeinderat bisher nicht sein Amt antreten. Jetzt steht fest: Alles war korrekt, nirgendwo gibt es eine Neuwahl! Damit endet auch die Ära der Regierungskommissäre.

In 286 Kommunen wurde am 22. März ein neuer Gemeinderat gewählt, in 281 von ihnen ist dieser längst in Amt und Würden. Doch es gibt fünf Ausnahmen: Lassing (Bezirk Liezen), Leutschach (Leibnitz), Pöllau (Hartberg-Fürstenfeld), Mitterdorf und Ratten (Weiz). Hier gab es je einen Einspruch gegen das Wahlergebnis, im Fall von Lassing sogar zwei. Vorgeworfen wurde etwa eine ungerechtfertigte Ausstellung von Briefwahlkarten, eine falsche Zuordnung von einzelnen Stimmen, in einem Fall durfte ein Kandidat bei der Auszählung der Stimmzettel nicht dabei sein.

Ära der Kommissäre endet
Nun beschäftigte sich die Landeswahlbehörde mit den Beschwerden – alle abgelehnt! "Zum Teil wurde den Einsprüchen inhaltlich nicht stattgegeben, zum Teil wurden sie aus formalen Gründen zurückgewiesen", sagt Wolfgang Wlattnig vom Land. Alle Wahlergebnisse sind damit rechtskräftig. In den fünf Kommunen muss sich nun rasch der neue Gemeinderat konstituieren, bis Ende Mai sollte das über die Bühne gehen.

Damit endet endgültig die Ära der Regierungskommissäre, die in der Übergangszeit nach den Fusionen die Geschäfte in den Gemeinden führten. In den Fusionskommunen Pöllau und Leutschach mussten sie bis jetzt im Amt bleiben. Insgesamt zieht man beim Land eine zufriedene Bilanz über die Arbeit der Kommissäre.

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