Nach langer Suche hatte Patricia L. (Name geändert) aus Amstetten endlich ihre Traumwohnung gefunden. Sie unterschrieb einen Mietvertrag vom 14. Oktober 2014 bis 14. Oktober 2017. Für diesen dreijährigen Kontrakt wäre eine Monatsmiete in der Höhe von 430 Euro als Maklerprovision fällig geworden. Doch der Vermittler forderte auf einmal das Doppelte. Daraufhin wandte sich L. verzweifelt an die Arbeiterkammer.
Beim Nachrechnen des Mietzeitraumes stellte sich heraus, dass der Vertrag über drei Jahre und einen Tag lief, die Forderung von 830 Euro Provision somit rechtens war. "Diese Masche wird leider immer wieder von besonders schwarzen Schafen in der Branche angewendet", warnt ein Experte der AK. "Deshalb sollte man gegebenenfalls wirklich ganz genau nachprüfen, ehe man unterschreibt." AK-Präsident Markus Wieser fordert generell: "Nur noch Verkäufer und Vermieter sollen die Maklerprovisionen bezahlen, die Mieter dagegen gehören entlastet."
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