AK-SERVICE-TIPP

Worauf Autofahrer im Urlaub achten sollten

Steiermark
10.07.2024 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

In der Urlaubs-Vorfreude vergessen Autofahrer oft, sich vorab über anfallende Mautgebühren zu informieren. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen. Konsumentenschutzexpertin Bettina Schrittwieser von der AK Steiermark gibt wichtige Tipps. 

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vorab über die Maut- und Parkgebühren im Urlaubsland informieren. Wenn eine digitale Vignette gekauft werden kann, muss darauf geachtet werden, dass das Kennzeichen richtig angegeben ist.

Sollte auf der Autobahn wie in Italien der Schranken offen sein, fallen trotzdem Gebühren an. Hier ist es ratsam, eine Ansprechperson bei der Mautstation aufzusuchen oder bei der nächsten Ausfahrt abzufahren und bekanntzugeben, dass kein Ticket gezogen werden konnte.

Vorsicht bei offenen Schranken
Ist bei Mautstellen der Schranken auch bei der Ausfahrt geöffnet oder öffnet sich, obwohl nichts bezahlt wurde, ist die Maut dennoch zu bezahlen. Meist gilt dafür eine Frist von 24 Stunden.

In Hinsicht auf Parkgebühren im Ausland gibt es auch einiges zu beachten: Wer ohne gültigen Parkschein parkt, muss mit einer Nachforderung rechnen, die aber erst etliche Jahre später eingefordert werden kann.

Die Verjährungsfristen können mehrere Jahre betragen. Wer einen Parkschein gekauft hat, sollte diesen daher auch aufbewahren. Gleiches gilt für Mautgebühren. In Italien beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre, in Frankreich und Spanien sogar 15 Jahre.

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