Vater vor Gericht

Unzählige NS-Postings als bloßer „Zeitvertreib“

Niederösterreich
05.06.2024 13:00

Fotos von Hitler geteilt: Ein Mostviertler (44) wurden nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu Bewährungs- samt Geldstrafe verurteilt.

„Ich bin ein 08/15-Mann und renne nicht mit Fahnen auf der Straße herum“, erklärt ein Mostviertler. Der 44-Jährige hatte über Jahre im großen Stil Fotos mit NS-Gedankengut verbreitet. Nun musste sich der Familienvater wegen Wiederbetätigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht in St. Pölten verantworten – und zeigte sich zu allen 82 Punkten geständig. Er sei da „hineingerutscht“, sagt er.

Dass im Zuge der Hausdurchsuchung auch noch Cannabis-Pflanzen bei ihm sichergestellt wurden und er einmal im Garten einen Vogel mit einer Flinte samt Schalldämpfer erschossen hatte (Verfahren wegen Tierquälerei wird erst verhandelt) war dann nur noch ein „Nebenaspekt“. Urteil: 15 Monate bedingte Haft samt Geldstrafe – nicht rechtskräftig.

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