"Viele Landesforstgesetze erlauben das Freilaufen des Hundes auf Waldwegen", erklärt der Experte. "Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen."
So muss zum Beispiel in der Brut- und Setzzeit oder auf Wildäckern das Tier generell angeleint werden. Ganzjährig gilt das Leinengebot in Wildruhezonen. Grundsätzlich gilt aber: "Hundehalter sind verpflichtet, sich über die Regelungen in den Waldgebieten selbst zu informieren", sagt Strauch. Dies ist allerdings nicht allzu schwierig. Die Gemeinde gibt gern Auskunft über die lokalen Bestimmungen.
Für den Spaziergang ohne Leine ist es wichtig, dass der Hund immer in der Nähe seines Herrchens oder Frauchens bleibt. Außerdem sollte er auf Kommandos wie "Bei Fuß", "Sitz" und "Aus" hören. So soll vor allem verhindert werden, dass das Tier unberechtigterweise jagen geht. "Für Tiere mit einem ausgeprägten Jagdinstinkt empfiehlt sich eine Feld- oder Seil-Rollleine", erklärt Strauch. "Damit haben die Tiere deutlich mehr Bewegungsfreiheit und sind gleichzeitig unter Kontrolle von Herrchen oder Frauchen." Entsprechende Leinen gibt es im Zoofachhandel in den unterschiedlichsten Ausführungen mit bis zu 20 Metern Freilauflänge.
Doch es gibt noch einen zweiten Grund, warum der Hund unbedingt gehorsam sein sollte: "Der Wald wird auch von Joggern, Wanderern und Spaziergängern genutzt. Auch sie sollen sich ungestört erholen können", sagt Strauch.
Hunde genießen ihre Freiheit im Wald oft ganz besonders. Sie entdecken überall etwas Neues. Doch Beeren, Pflanzen oder Pilze könnten unbekömmlich oder gar giftig sein. Die Vierbeiner sollten daher darauf trainiert sein, keine "Fundsachen" zu fressen.
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