Nach einem tragischen Unfall im Jänner in Bad Gastein im Pongau, bei dem eine 81-jährige Frau nach einem Sturz vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock gestorben ist, sind nun zwei Männer einer Schlosserei wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Am Montag wurde das Urteil bekannt gegeben.
Die Schlosserei war damals vom Hauseigentümer mit der Erneuerung der Balkon- und Stiegengeländer des Hauses beauftragt worden. Das Unternehmen hat dann am 23. Jänner - laut Strafantrag zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin - damit begonnen, alle Balkongeländer abzumontieren. Zur Sicherheit wurden bei den Balkontüren die Griffe entfernt. Allerdings haben die Arbeiter in der Wohnung der 81-Jährigen und in zwei weiteren Wohnungen niemanden erreicht, sodass an diesen Balkontüren die Griffe nicht abgeschraubt werden konnten. Bei diesen drei Wohnungen wurden daher von außen Zettel an die Balkontüren geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstellung der Arbeiten untersagt sei.
Provisorische Geländer zur Absicherung wurden aber nicht montiert. Als die 81-Jährige, die schlecht gehört und schlecht gesehen haben soll, nach Hause kam, ging sie auf den Balkon und stürzte rund sechseinhalb Meter in die Tiefe. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo sie sechs Tage später starb.
Nur Hinweiszettel, kein Geländer
Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Vorarbeiter vor, er habe im Wissen, dass die Wohnung bewohnt sei, nicht für die vorgeschriebene Absturzsicherung gesorgt, sondern nur einen Hinweiszettel aufgehängt. Der Projektleiter soll die Arbeiter nicht unterwiesen haben, für eine Absturzsicherung zu sorgen. Beide wurde daher beim Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Der Vorarbeiter wurde heute schuldig im Sinne der Anklage erkannt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 28 Euro verurteilt, also in Summe 2800 Euro. Der Projektleiter wurde mangels Schuldbeweises freigesprochen: Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits eine Woche im Krankenstand und daher nicht verantwortlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Beteiligten Bedenkzeit erbeten haben,
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