Fast 95 Millionen Euro an Heizkostenzuschuss des Bundes steht der Steiermark zu. Bisher wurde aber erst knapp die Hälfte des Topfs ausgeschöpft. Daher wurde nun die Frist bis Ende November verlängert und die Einkommensgrenze deutlich angehoben.
Eigentlich war nur noch bis 31. Oktober Zeit, um den Heizkostenzuschuss, der vom Bund als Inflationsbekämpfung zur Verfügung gestellt wird, zu beantragen. 400 Euro gibt es pro anspruchsberechtigten Haushalt. Mehr als 100.000 steirische Haushalte haben ihn bereits überwiesen bekommen, davon 40.000 automatisch.
Von den weiteren geschätzt 180.000 berechtigten Haushalten hat bisher aber nicht einmal die Hälfte das Geld abgeholt. Das heißt: Knapp 50 der für die Steiermark verfügbaren 94,5 Millionen Euro sind noch im Topf! Daher hat die Landesregierung die Antragsfrist nun bis 30. November verlängert. Und die Einkommensgrenze von 30.734 Euro (jährliches Netto-Einkommen eines Haushalts) auf 40.045 Euro erhöht.
Abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft
Damit kommt eine viel größere Gruppe für den Zuschuss in Frage. Die Anträge können online sowie auf den Gemeinde- und Stadtämtern abgegeben werden. Wichtig: Jene etwa 9600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die bisherige Einkommensgrenze überschritten wurde, werden automatisch nochmals geprüft - ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
Kurzfristige Verwirrung herrschte auch, ob Studenten, die in einem Studentenwohnheim wohnen, Anspruch auf die 400 Euro haben - das ist der Fall! Darüber wird nun mit einer Informationsoffensive durch die Hochschülerschaft aufgeklärt.
Heizkostenzuschuss des Landes bis Ende Februar
Neben dem Heizkostenzuschuss des Bundes gibt es auch den „normalen“ Zuschuss des Landes. Er beträgt wie im Vorjahr 340 Euro und kann noch bis Ende Februar beantragt werden.
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