Einspruch gegen Hotel

Warum ein altes Schloss nicht zur Ruhe kommt

Niederösterreich
21.09.2023 05:00

Wo einst verletzte Soldaten behandelt wurden, will ein Wiener Investor bald gesundheitsbewusste Wellnessgäste einquartieren. Doch Umweltschützer machen dem Schlossherren im Bezirk Bruck an der Leitha vielleicht bald einen Strich durch die Rechnung.

Das Schloss Trautmannsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha hat eine lange Geschichte, die bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Die heute unter Denkmalschutz stehende Anlage geht auf das Fürstengeschlecht Batthyány zurück, unter dessen Namen das Schloss auch bekannt ist. 1849 diente es nach der Revolution in Ungarn als Militärspital, später kurzzeitig als Sanatorium für Lungenkranke. Seit der Zwischenkriegszeit steht das Schloss leer und verfällt zusehends.

Einst Lazarett, jetzt Wellnesshotel?
Nun will ein Immobilienentwickler aus Wien das Herrenhaus sanieren und abermals ein Gesundheitszentrum errichten. Doch auch seine Bemühungen ziehen sich schon einige Zeit dahin. 2019 brach dann ein verheerendes Feuer im Schloss aus – Brandstiftung, wie sich später herausstellen sollte.

Fordert Aufhebung der Baubewilligung für das Schloss: Naturschützer Schuhböck. (Bild: Alliance for Nature)
Fordert Aufhebung der Baubewilligung für das Schloss: Naturschützer Schuhböck.

Kommendes Jahr soll das 2014 verkaufte Schloss nun saniert werden. Eigentümer Norbert Winkelmayer betonte nach Kritik aus der Bevölkerung stets, nur „behutsame Veränderungen“ an der Bausubstanz zu planen. Die Kosten für die Sanierung wurden zuletzt mit bis zu 17 Millionen Euro kolportiert. Also alles auf Schiene? Mitnichten! Gegen den Baubescheid der Gemeinde legten Naturschützer jetzt nämlich Einspruch ein.

Naturschützer sehen „Anlasswidmung“
Vor allem die Errichtung einer Tiefgarage mit 260 Stellplätzen sowie eine befürchtete Gefährdung für das Grundwasser im Natura-2000-Gebiete „Feuchte Ebene - Leithaauen“ sind Christian Schuhböck von Alliance for Nature ein Dorn im Auge. Zudem wirft er den Verantwortlichen eine „klassische Anlasswidmung“ vor, die der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshof klar widerspreche.

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