Ein 50-jähriger Geschäftsmann sollte aus einem Lokal in Graz nach Mietzinsrückständen ausziehen. Sein laut Staatsanwaltschaft offenbar etwas gewaltsames Siedeln brachte ihn jetzt wegen Sachbeschädigung vor Gericht.
Nachdem der Mieter eines Lokals in Graz bei seinem Mietzins in Rückstand geraten war, wurde mit dem Vermieter ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen. Der Kroate wurde angehalten, das Objekt innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Dem 50-Jährigen wurde aufgetragen, das Lokal von „Fährnissen (beweglichen Sachen) und anderen Gegenständen“ zu befreien. Und das nahm er ganz wörtlich.
Vermieter standen vor der Tür und schrien
Laut Anklage wurden Fliesen von den Wänden geschlagen, Sanitäreinrichtungen herausgerissen, Holzbretter abgebaut und eine Betonstiege zerstört. „Er wollte nur den ursprünglichen Zustand herstellen“, erklärte sein Verteidiger. „Blödsinn“, entgegnete der Anwalt der Vermieter: „Meine Mandanten standen da vor der Tür und schrien.“
Richterin Julia Riffel betonte: „Es ist wohl anhand der Fotos unbestritten, dass im Objekt alles verunstaltet wurde.‘ Beim veranschlagten Schaden von 150.000 Euro gibt es aber keinen Zuspruch. „Dafür bräuchten wir einen Gutachter.“ Das wäre wohl unverhältnismäßig.
Man einigte sich dann doch außergerichtlich mit einer Diversion. Der 50-Jährige zahlt 2400 Euro, der Rest wird am Zivilgericht geklärt. Alle waren damit einverstanden.
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