Prozess in Graz

„Nur zwei Bier“ reichten für tödliches Unfalldrama

Steiermark
02.06.2023 14:32

Ein 54-jähriger Steirer übersah einen Pensionisten, der seine Gattin im Rollstuhl über die Straße schob, und rammte das Ehepaar. Während die Frau schwer verletzt überlebte, verstarb ihr Gatte. Der Autolenker kommt vor Gericht ohne Gefängnisstrafe davon, weil er „nur“ leicht alkoholisiert war.

„Wir waren 60 Jahre lang zusammen, schon als Studenten haben wir uns ein Jausenbrot geteilt", erzählt eine betagte, aber geistig fitte Frau im Rollstuhl dem Richter am Grazer Straflandesgericht. Immer wieder kämpft die Seniorin mit den Tränen.

„Vor dem Unfall konnte ich noch gehen“
Anfang Dezember des Vorjahres wurde ihr 81-jähriger Mann bei einem schrecklichen Unfall aus dem Leben gerissen, die Frau erlitt schwere Verletzungen. „Vor dem Unfall habe ich den Rollstuhl nur fallweise gebraucht, konnte noch viel mit Stecken gehen“, erzählt die Steirerin. Heute braucht sie eine Pflegerin, kann nicht mehr aufstehen und ihre linke Hand nicht mehr gebrauchen.

Wie ist es zu diesem Schicksalsschlag gekommen? Es war ein verregneter Abend in einem Dorf nördlich von Graz. Der Mann schob seine Frau im Rollstuhl über die Straße. Ein 54-jähriger Lagerarbeiter übersah das Ehepaar und rammte es mit seinem Auto. Der Pensionist wurde über die Motorhaube auf die Windschutzscheibe geschleudert und erlag seinen schweren Kopfverletzungen.

Strafrechtlich relevante Schwelle unterschritten
Der Lenker hatte 0,8 Promille intus. Er habe zuvor bei einer Tankstelle nur zwei Bier getrunken, aber den ganzen Tag nichts gegessen. Wie der Gerichtsmediziner feststellt, dürften es zum Unfallzeitpunkt „nur“ 0,685 Promille gewesen sein, da der Alkohol noch nicht komplett ins Blut aufgenommen worden war - „das Einzige, das Sie vor dem Gefängnis bewahrt“, so der Richter.

Denn strafrechtlich schlagend wird die Alkoholisierung erst ab 0,8 Promille. Bleibt dennoch grob fahrlässige Tötung bzw. schwere Körperverletzung. „Es tut mir echt leid, ich leide auch noch darunter“, sagt der eher wortkarge und unbeholfene Angeklagte.

Urteil: 5400 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingt.

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