AK-Experten-Tipp

Singlebörsen: Passen Sie bei den Verträgen auf!

Steiermark
05.04.2023 10:00

Wer sich bei einer Singlebörse anmeldet, muss oft dafür bezahlen. Und: Verträge verlängern sich oft automatisch. Michael Knizacek, Konsumentenschutz-Experte der steirischen Arbeiterkammer, rät zur Vorsicht.

Vorsicht ist bei Vertragsabschlüssen mit Singlebörsen geboten. Es gibt sehr viele kostenpflichtige Anbieter. Die meisten Verträge werden dort grundsätzlich befristet mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen. Die Nutzerinnen und Nutzer gehen dann davon aus, dass nach Ablauf der Frist der Vertrag auch automatisch endet. Tatsächlich verlängern sich diese Verträge jedoch häufig automatisch um eine bestimmte Laufzeit aufgrund von Vertragsverlängerungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Deswegen ist es wichtig, dass Interessierte den Vertrag und die Geschäftsbedingungen genau durchlesen und bei einer derartigen Klausel frühzeitig reagieren, um Problemen aus dem Weg zu gehen. Das heißt: Nutzerinnen und Nutzer sollten umgehend schriftlich gegenüber dem Unternehmen erklären, dass eine Verlängerung nicht gewünscht ist.

Unerwünschte Vertragsverlängerung
Ist die Verlängerung bereits unerwünscht eingetreten, ist die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Das Gesetz sieht für die Wirksamkeit genaue Regelungen vor. Die Prüfung kann von den Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützern der AK Steiermark durchgeführt werden.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.

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