Ehemann starb an Covid

Klage von Ischgl-Opfer abgewiesen: Kritik an OGH

Tirol
06.03.2023 11:45

Vor drei Jahren wurde Ischgl zum Corona-Hotspot in Europa, auch Hunderte Österreicher infizierten sich dort. Eine Frau, deren Ehemann an Covid starb, klagte die Republik und hoffte, dass dabei ihre Rechtsschutzversicherung einspringt. Das wies der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt aber endgültig ab. Der Verbraucherschutzverein (VSV) reagiert erzürnt: Das Gericht lasse die Opfer im Regen stehen.

Die Klägerin machte geltend, dass ihr Mann aufgrund des mangelhaften behördlichen Pandemie-Managements gestorben sei und deswegen die Republik Österreich für den Schaden haften müsse. Sie forderte, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Amtshaftungsklage übernehmen solle. Ihre Begehren wurde jetzt aber rechtskräftig vom OGH abgewiesen.

Sorgfaltsverstöße „typische Folgen“
Denn Covid-19 sei als Katastrophe zu werten, weswegen kein Versicherungsschutz bestehe, heißt es in der Entscheidung auf der Website des OGH. Diesen gebe es für die „Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Katastrophen“ nicht. Den Zusammenhang sieht das Oberste Gericht gegeben: Wegen des Corona-Ausbruchs im Frühjahr 2020 habe die Behörde regelmäßig handeln müssen. Die vorgebrachten Sorgfaltsverstöße seien daher „typische Folgen“ des Risikos, das ausgeschlossen werden soll.

VSV-Obmann Peter Kolba widerspricht vehement: Unmittelbar ursächlich sei nicht die Pandemie, sondern seien Behördenfehler gewesen. Er bringt etwa vor, dass es noch in einer offiziellen Aussendung des Landes Tirol vom 5. März 2020 hieß, dass sich Isländer, die auf Skiurlaub im Tiroler Oberland waren, sich „erst im Flugzeug bei der Rückreise von München nach Reykjavik“ angesteckt haben dürften. Dabei ging Covid damals bereits in Ischgl um. Menschen aus 45 Staaten tummelten sich dort, unter den Infizierten waren auch 220 Österreicher.

Scharfe Kritik am OGH
Kolba übt in einer Aussendung scharfe Kritik an der Entscheidung, die Wirksamkeit der Katastrophen-Ausschlussklausel zu bestätigen und wirft dem Versicherungssenat des OGH vor, „unternehmerlastig“ zu sein. Österreichische Versicherer würden sich unter Berufung auf die Klausel vor einer Kostenübernahme drücken. „Was soll man von Rechtsschutzversicherungen halten, die im Ernstfall alles tun, um ja nicht leisten zu müssen?“, kritisiert der VSV-Obmann.

Er verweist auf rund 200 Fälle in Deutschland, wo Rechtsschutzversicherer einsprangen und auf eine Reihe von Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die die Ausschlussklausel als intransparent und unwirksam angesehen hätten. Der VSV werde nun versuchen, „Rechtsschutzversicherer zu finden, die bereit sind, Konsumentenrechte effizient abzusichern" und mit diesen zusammenarbeiten, erklärte Kolba.

Erst kürzlich hatte der VSV wegen der Causa Ischgl eine Sammelklage gegen die Republik Österreich und das Land Tirol eingebracht. Es geht um einen Streitwert von fast 3,4 Millionen Euro.

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