Riesige Aufregung

Gekündigt! Kein Vertrag mehr für Wahlhebammen

Niederösterreich
09.02.2023 06:05

Die Landesgesundheitsagentur kündigte die Zusammenarbeit mit Wahlhebammen. In der Berufsgruppe ist die Aufregung groß, man fürchtet vor allem um die Gesundheit der Mütter. Die LGA spricht von „Falschmeldungen“ - und widerspricht sich selbst.

Von der frühen Schwangerschaft bis zur Unterstützung nach der Geburt: Wahlhebammen sorgen für eine persönliche Betreuung in einer aufregenden Zeit. Um dies anbieten zu können, haben sie Verträge mit den Spitälern in NÖ abgeschlossen. Doch genau diese hat die Landesgesundheitsagentur (LGA) nun mit Ende März aufgekündigt.

„Geht auf Kosten der Frauen“
Die Aufregung ist riesig. „Wenn Geburten mit Wahlhebammen wegfallen, dann haben die Hebammen der Spitäler nicht nur drei, sondern fünf werdende Mütter gleichzeitig zu betreuen. Dieser Schritt geht auf die Kosten dieser Frauen“, ärgert sich Lisa Sanchez. Sie ist selbst Wahlhebamme in Herzogenburg im Bezirk St. Pölten und hat eine Online-Petition für den Erhalt der geburtsbegleitenden Betreuung ins Leben gerufen. Diese wurde in nur einem Tag von mehr als 15.000 Personen unterzeichnet.

Haftung und Höchstarbeitszeit
Laut LGA verbreiten Sanchez und ihre Kollegen hingegen Falschmeldungen. Man sei mit der Vertragsaufkündigung nur dem Auftrag des Rechnungshofs nachgekommen, die Rahmenbedingungen für die freiberuflichen Hebammen umfassend zu klären. Dabei geht es etwa um Haftungsfragen bei Geburtsschäden und dienstrechtliche Probleme. Arbeiten Wahlhebammen nämlich zusätzlich im Krankenhaus, könnte sich eine persönliche Geburtsbegleitung mit ihrem Spitalsdienst überschneiden oder zu einer Überschreitung der erlaubten Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden führen.

Zitat Icon

Für mich hat dieser Schritt nur den einen Grund: Sie wollen den Mangel an Hebammen in den Spitälern beheben und hoffen, dass sich viele freiberuflich Tätigen dort bewerben. Im Endeffekt bedeutet es aber eine Verschlechterung für Mütter.

Wahlhebamme Lisa Sanchez

Zwischen Fehlinformation und Widerspruch
Während man den Wahlhebammen Fehlinformationen vorwirft, widerspricht sich die Gesundheitsagentur aber selbst. Denn diese seien zur medizinischen Unterstützung im Kreißsaal ja eigentlich auch weiterhin erlaubt, nur die fachliche Letztentscheidung liege nicht bei ihnen - aus Haftungsgründen, wie es heißt. In dem Kündigungsschreiben der LGA heißt es aber wörtlich, dass „die Vertragspartner von Gebärenden keinen anderen Status als andere Begleitpersonen wie werdende Väter haben. „Das würde bedeuten, dass wir Händchen halten dürfen, sonst aber nichts“, so Sanchez. So will die LGA das aber gar nicht gemeint haben...

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