Weil der Tretroller des Lehrlings nicht klappbar war, musste er wieder aussteigen - 15 Kilometer von Zuhause entfernt. Die Familie tobt, Postbus beruft sich auf eine Vorschrift.
Ein abruptes Ende fand die Heimfahrt vom Arbeitsplatz für einen 15-jährigen Lehrling aus dem Bezirk Bruck an der Leitha, ehe sie begonnen hatte. Der Jugendliche durfte nämlich nicht mitfahren. Den Grund hielt er in seinen Händen: Einen kleinen, aber nicht klappbaren Scooter. „Der Bus war fast leer, das hätte man anders lösen müssen – etwa mit einem Hinweis. Dann hätte mein Sohn den Roller am nächsten Tag zuhause gelassen“, ist der Vater erbost. Zumal das Gefährt bei der Hinfahrt noch problemlos toleriert worden war.
Oft sind Lenker verbalen Attacken ausgesetzt, ohne etwas dafür zu können - nur, weil sie eben erster Ansprechpartner sind. Da kann das Nervenkostüm arg strapaziert sein.
Ein Postbus-Sprecher
„Bedauern, aber...“
Seitens Postbus bedauert man zwar den Vorfall, verweist aber auf eine Vorgabe, die eine Mitnahme von Fahrrädern oder Scootern in sämtlichen Bussen des Verkehrsverbunds Ostregion untersagt. Aus Sicherheitsgründen, wie ein Sprecher erklärt: „Bei Vollbremsungen können daraus Geschosse werden.“ Klappbare Varianten gelten hingegen als Handgepäck und sind unter der Verantwortung des Fahrgastes erlaubt.
Kritik trotz klappbarem Roller
Einen solchen E-Roller besitzt der Bursche mittlerweile. „Doch selbst damit musste er sich schon Kritik im Bus anhören“, schildert sein Vater. So habe ihm ein Busfahrer ausgerichtet, ja nichts mit dem Scooter zu demolieren. „Er hatte dann den 15-Kilo-Roller eine halbe Stunde in den Händen gehalten, weil er so verunsichert wurde und er sich das Teil nicht mehr am Boden abzustellen traute.“
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