3,5 Prozent mehr Gehalt und Einmalzahlungen: Das erzürnt die Gewerkschaft bei den Handels-KV-Verhandlungen ordentlich.
Salzburgs Gewerkschafter machen ernst! Nachdem die zweite Kollektivvertragsverhandlungsrunde des Handels ergebnislos geendet hat, stehen von heute, Montag, bis inklusive Mittwoch Betriebsversammlungen in den Betrieben an, meldete die Gewerkschaft GPA.
Das heißt konkret: Die Handelsmitarbeiter werden während der Öffnungszeiten über den Verhandlungsstand informiert. Einkaufende müssen daher mit längeren Wartezeiten rechnen. Der Schritt sei notwendig geworden: Die angebotene 3,5 prozentige Erhöhung sowie die Einmalzahlungen seien zu wenig, findet Michael Hofer, Sekretär der Gewerkschaft GPA.
Betriebsversammlungen nach Verhandlungsrunde
„Das ist kein Angebot, sondern eine Verhöhnung für die 35.000 Handelsbeschäftigten in Salzburg“, sagt Hofer. Man habe die zweite Runde der Verhandlungen vorzeitig abbrechen müssen.
Die Gewerkschaft fordere viel mehr ein Plus von zehn Prozent, basierend auf der Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate und dem Wirtschaftswachstum, das der Handel in dem Zeitraum erzielte (plus 6,9 Prozent). Ob es dazu kommen wird, wird sich wohl bald zeigen: Die dritte Verhandlungsrunde in Wien wurde für den 10. November angesetzt.








Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).