Krone § Recht

Mit Testament ist Ihr letzter Wille unantastbar

Tirol
18.09.2022 16:00

Sie können mit einem Testament selbst bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Dabei gilt es Formvorschriften einzuhalten. Der Tiroler Rechtsanwalt Felix Hell klärt auf. 

Sie können Ihren letzten Willen auf verschiedene Arten festhalten: Eigenhändig, fremdhändig oder (unter gewissen Voraussetzungen bzw. unter Einhaltung strengster Formvorschriften) auch mündlich. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form. Sie verfassen dabei Ihren letzten Willen handgeschrieben und unterschreiben das Testament am Ende. Die Beisetzung von Datum und Ort ist nicht notwendig, allerdings ratsam.

Beim fremdhändigen Testament wird der Text von einer anderen Person oder maschinell (z. B. mittels Computer) verfasst. Die Formvorschriften sind hier deutlich schärfer: Das Testament ist zum Schluss handschriftlich und mit dem handgeschriebenen Zusatz „Das ist mein letzter Wille“ zu unterschreiben. Außerdem müssen drei gleichzeitig anwesende und unbefangene Zeugen am Testament mitwirken.

Pflichtteilsansprüche unbedingt beachten
Unabhängig davon, ob Sie sich für ein eigenhändiges oder ein fremdhändiges Testament entscheiden: Es kommt auch auf den Inhalt an. Sie können Ihren letzten Willen detailliert oder kurz und bündig regeln, einen oder mehrere Erben einsetzen, Vermächtnisse vergeben, Auflagen festsetzen, einen Testamentsvollstrecker bestimmen und vieles mehr. Beachten Sie unbedingt allfällige Pflichtteilsansprüche, um Ihren Erben böse Überraschungen zu ersparen. 

Rechtstipp

Da nicht nur Formvorschriften einzuhalten sind, sondern auch beim Inhalt rechtliche Herausforderungen zu bewältigen sind: Nehmen Sie die Beratung Ihres Rechtsanwaltes bzw. Ihrer Rechtsanwältin in Anspruch, damit Ihr letzter Wille auch wirklich unantastbar bleibt. Zu empfehlen ist auch die Möglichkeit der professionellen Registrierung und Aufbewahrung.

Sie können Ihr Testament jederzeit ergänzen, wobei für eine Ergänzung wieder die oben angeführten Formvorschriften einzuhalten sind. Sie können Ihr Testament auch jederzeit widerrufen (z. B. durch Vernichten des Testaments). Damit Ihr letzter Wille nicht verloren geht, sollten Sie Ihr Testament im österreichischen Testamentsregister registrieren und professionell aufbewahren lassen.

 Tiroler Krone
Tiroler Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Tirol



Kostenlose Spiele