Sie können mit einem Testament selbst bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Dabei gilt es Formvorschriften einzuhalten. Der Tiroler Rechtsanwalt Felix Hell klärt auf.
Sie können Ihren letzten Willen auf verschiedene Arten festhalten: Eigenhändig, fremdhändig oder (unter gewissen Voraussetzungen bzw. unter Einhaltung strengster Formvorschriften) auch mündlich. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form. Sie verfassen dabei Ihren letzten Willen handgeschrieben und unterschreiben das Testament am Ende. Die Beisetzung von Datum und Ort ist nicht notwendig, allerdings ratsam.
Beim fremdhändigen Testament wird der Text von einer anderen Person oder maschinell (z. B. mittels Computer) verfasst. Die Formvorschriften sind hier deutlich schärfer: Das Testament ist zum Schluss handschriftlich und mit dem handgeschriebenen Zusatz „Das ist mein letzter Wille“ zu unterschreiben. Außerdem müssen drei gleichzeitig anwesende und unbefangene Zeugen am Testament mitwirken.
Pflichtteilsansprüche unbedingt beachten
Unabhängig davon, ob Sie sich für ein eigenhändiges oder ein fremdhändiges Testament entscheiden: Es kommt auch auf den Inhalt an. Sie können Ihren letzten Willen detailliert oder kurz und bündig regeln, einen oder mehrere Erben einsetzen, Vermächtnisse vergeben, Auflagen festsetzen, einen Testamentsvollstrecker bestimmen und vieles mehr. Beachten Sie unbedingt allfällige Pflichtteilsansprüche, um Ihren Erben böse Überraschungen zu ersparen.
Da nicht nur Formvorschriften einzuhalten sind, sondern auch beim Inhalt rechtliche Herausforderungen zu bewältigen sind: Nehmen Sie die Beratung Ihres Rechtsanwaltes bzw. Ihrer Rechtsanwältin in Anspruch, damit Ihr letzter Wille auch wirklich unantastbar bleibt. Zu empfehlen ist auch die Möglichkeit der professionellen Registrierung und Aufbewahrung.
Sie können Ihr Testament jederzeit ergänzen, wobei für eine Ergänzung wieder die oben angeführten Formvorschriften einzuhalten sind. Sie können Ihr Testament auch jederzeit widerrufen (z. B. durch Vernichten des Testaments). Damit Ihr letzter Wille nicht verloren geht, sollten Sie Ihr Testament im österreichischen Testamentsregister registrieren und professionell aufbewahren lassen.
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