Salzburger verurteilt

Wiederbetätigung durch Nazi-Tattoos

Salzburg
19.08.2022 16:15

In den 90ern ließ sich ein Salzburger, NS-Motive auf seinen Fingern und auf seinem Rücken stechen. Nun, Jahrzehnte später, musste er wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung ins Landesgericht. Es setzte eine Bewährungsstrafe.

Zwei Reichsadler auf den Schulterblättern, dazu Zahlen-Symbolik und ein White Power-Schriftzug: Das findet sich auf dem Rücken des Angeklagten - eines Salzburgers (47). Und auch ein Tattoo auf den Fingern: das Wort „Hass“ mit SS-Runen statt S-Buchstaben. „Er hat sich seine Gesinnung auf die Haut tätowiert“, betonte der Staatsanwalt beim Prozess am Freitag im Landesgericht. Vorwurf: Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g.

Angeklagter will Tattoos wegmachen lassen

Der 47-Jährige will nicht mehr diese Gesinnung teilen, vielmehr seien es Jugendsünden gewesen: Die Tattoos entstanden zwischen 1991 und 1996. „Beim ersten mit den Fingern war ich 14 und alkoholisiert.“ Er sei danach in der Hooligan-Szene aktiv gewesen, spricht von einem „fließenden Übergang in die rechte Szene“. Aber: „Heute würde ich es nicht mehr machen.“ Aufgekommen ist die Sache durch den zufälligen Blick eines Polizeischülers. Die Tattoos will er weglasern lassen. Das bereits rechtskräftige Urteil: Schuldig, 15 Monate bedingte Haft.

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