Skurrile Auswüchse

Nicht-Gendern vermasselte Steirerin Chance auf Job

Steiermark
23.06.2022 06:00

Einer Obersteirerin wurde die Chance auf ihren Traumjob vermasselt. Nicht etwa wegen fehlender Kompetenzen - sondern, weil sie nicht geschlechterneutral formuliert hatte.

Gendern: Für viele enorme Lese-Erschwernis und durchschaubares Ablenkungsmanöver von echten Problemen, die Frauen haben. Für andere wiederum korrektes Mittel der Wahl, um Frauen weiterzubringen. Nun, Letzteres kann offenbar nach hinten losgehen. Wie das Beispiel einer Obersteirerin beweist!

Flott und ein wenig unkonventionell hatte die ausgebildete Behindertenpädagogin ihr Bewerbungsschreiben für die Tätigkeit in einem Jugendzentrum verfasst. Das wäre ihr Traumjob, schrieb sie da, sie meine auch, durch ihre Art und ihren Lebensstil könne sie junge Menschen sicher begeistern, ihnen Mut machen.

Doch sie hatte nicht einmal die Chance, das persönlich vorzubringen, denn die Antwort folgte kurz darauf. Die Vorentscheidung wäre leider nicht zu ihren Gunsten ausgefallen.

Nicht etwa wegen fehlender Kompetenzen, ganz im Gegenteil wäre man überzeugt, in ihr eine Bereicherung zu finden, ihre Skills, der Lebenslauf und Ausbildungen klängen „megaspannend“. Doch es sei die „nicht einheitliche gendergerechte Sprache“ in der Bewerbung aufgefallen.

Zitat Icon

Diskriminierung sexueller Art, wegen Religion oder Alter – damit hatten wir schon zu tun. Aber so eine Ablehnung gab’s noch nie.

Bruno Sundl, Chefjurist der Arbeiterkammer

Empörung in sozialen Medien
Das sorgte für viel Empörung und Unterstützung für die Steirerin, die ihre Erfahrung in sozialen Medien aufwarf. Sie selbst kann es gar nicht fassen. „Mir hätte die Arbeit mit jungen Menschen getaugt. Aber unter solchen Umständen eh nicht.“

Amüsiert fällt ihr auf, dass man sie in der Antwort wohl dann auch nicht als „Frau“ hätte ansprechen dürfen, „das ist ja dann wohl auch nicht genderkorrekt“.

Der steirischen Arbeiterkammer ist, so Chefjurist Bruno Sundl, so etwas auch noch nie untergekommen. Ein Rechtsanspruch oder Schadenersatz ließen sich daraus aber nicht ableiten.

Bei der betreffenden Initiative wird eingeräumt, man habe das „sehr, sehr unglücklich formuliert“. Aber gerade in deren Tätigkeitsbereich müsse man Jugendlichen helfen, formal gute Bewerbungen zu schreiben. Und die der Frau sei inhaltlich sehr gut gewesen, formal aber eben nicht.

Das Gendern treibt offenbar skurrille Blüt:innen ... 

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