KRONE § RECHT

Tiroler Anwalt klärt auf: Was ist Lärmbelästigung?

Tirol
19.06.2022 15:30

Glück ist, wenn der Bass einsetzt - ein gern zitierter Spruch begeisterter Discobesucher. Wenn der Bass nachts aus der Nachbarwohnung dröhnt, wird dieses Glück jedoch oft schnell zum Unglück. Die Tiroler Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte informieren.

Immer wieder treten Klienten ans uns heran, weil die Lärmbelästigung der Nachbarn ein friedliches Miteinander stört, weiß Anwalt und Nachbarschaftsrechtsexperte Mag. Wolfgang Webhofer zu berichten. Dabei reichen die Beschwerden von der Störung des Schlafes wegen der lauten Musik aus der Nachbarwohnung bis hin zur Lärmbelästigung durch das Krähen des Hahnes am benachbarten Bauernhof.

Rücksichtnahme gefragt
Abhilfe kann in solchen Fällen die zentrale Norm des Nachbarrechts, § 364 ABGB, schaffen. Diese regelt, dass die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Insbesondere bietet sie auch Schutz vor Immissionen, worunter eben auch explizit Geräusche zu verstehen sind.

Zur Person

Mag. Wolfgang Webhofer ist Rechtsanwalt in Telfs.

Nicht jede Lärmbelästigung gilt als Belästigung
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem störenden Nachbarn ist, dass die Geräusche das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Welche Lärmbelästigungen zu dulden sind, hängt daher immer von einer Einzelfallbeurteilung ab. Das Krähen des Hahnes kann im ländlichen Bereich durchaus ortsüblich sein, in der Stadt hingegen wird man mit einer derartigen Lärmbelästigung wohl eher nicht rechnen müssen. Auch kommt es für die Wesentlichkeit der Einwirkung auf einen objektiven Maßstab an. Relevant ist daher nicht das subjektive Empfinden des sich gestört fühlenden Nachbarn, sondern das eines Durchschnittsmenschen.

Besondere Umstände - etwa Krankheit oder Kleinkinder - können demgegenüber eine besondere nachbarrechtliche Rücksichtnahme gebieten. Interessant ist auch, dass nicht nur der Eigentümer eines Grundstückes (oder einer Wohnung) gegen den störenden Nachbarn vorgehen kann, sondern dieses Recht etwa auch dem Mieter zukommt.

Rechtstipp

Oft erfolgen Lärmbelästigungen gar nicht bewusst oder gar böswillig, erklärt Mag. Wolfgang Webhofer. Vor dem Einleiten rechtlicher Schritte sollte daher immer das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Oft können so unnötige Auseinandersetzungen im Einvernehmen geklärt und ein gutes Zusammenleben weiterhin ermöglicht werden.

 Tiroler Krone
Tiroler Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele