Tipps von Experten

Darauf sollten „Ferialer“ bei der Arbeit achten

Tirol
19.06.2022 12:00

Zahlreiche Tiroler Jugendliche treten während den Ferien einen Job als Ferialarbeiter an. Wer noch keinen hat, hat nach wie vor Chancen, einen zu bekommen. Im Vorfeld und während der Arbeit gilt es, einiges zu beachten.

In weniger als einem Monat, am 8. Juli , bekommen Tirols Schüler wieder ihr Jahreszeugnis überreicht. Für viele heißt es in den Ferien jedoch nicht, neun Wochen die Füße hochlegen und „chillen“. Sie helfen verschiedensten Firmen als Ferialarbeiter, die aufgrund der Urlaubszeit vorübergehend ausfallenden Angestellten zu ersetzen. Die „Tiroler Krone“ wollte wissen, wie es in Zeiten des Fachkräftemangels um die Nachfrage bestellt ist. Das AMS verfügt diesbezüglich über keine Zahlen.

Viele Stellen im Tourismus und Einzelhandel
Wie Armin Gatterer, Leiter der Plattform tirolerjobs.at, im Gespräch mit der „Tiroler Krone“ sagt, „gibt es bei uns noch eine mittelgroße Auswahl an Ferialjobs und dies in allen Bereichen“. Da der Fachkräftemangel im Tourismus am höchsten sei bzw. auch im Einzelhandel recht hoch ist, gebe es in diesen Bereichen die meisten Stellen. „Aber auch Produktions- bzw. Logistikpositionen sind offen“, meint Gatterer.

Wer das erste Mal einen Ferialjob machen möchte, sollte im Vorfeld und währenddessen einiges beachten. So kann sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber einen nicht „über den Tisch zieht“. Die Experten der Tiroler Arbeiterkammer haben hierfür zehn hilfreiche Tipps parat:

Tipps und Tricks

  • Keinesfalls mündliche Vereinbarungen treffen. Beginn und Ende des Ferialjobs, Arbeitszeit und Ort sowie die Bezahlung werden am besten im Voraus schriftlich getroffen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen höchstens acht Stunden pro Tag und 40 pro Woche arbeiten. Die Wochenarbeitszeit kann aber auch so verteilt werden, dass sie pro Tag maximal neun Stunden beträgt, wöchentlich höchstens 45 Stunden.
  • Um im Streitfall gerüstet zu sein, gilt es, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die durchgeführten Tätigkeiten aufzuzeichnen und aufzubewahren.
  • Die Bezahlung muss mindestens nach Kollektivvertrag erfolgen. Gibt es keinen, so muss ortsüblich bezahlt werden. Die Arbeit sollte auf jeden Fall zwischen 950 und 1200 Euro brutto bringen.
  • Hinsichtlich Sonderzahlungen gilt: Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der Branche ab.
  • Jeder Ferialarbeiter hat einen anteiligen Urlaubsanspruch. Wer diesen nicht konsumiert, bekommt ihn am Ende ausbezahlt.
  • Unbedingt den Gehaltszettel kontrollieren! Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, den Arbeitgeber sofort damit konfrontieren.
  • Auch Ferialarbeiter müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden und einen Nachweis darüber erhalten. So ist man bei einem Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert.
  • Vor Vertragsunterzeichnung diesen gut studieren. Mitunter sind Verzichtserklärungen zu finden.
  • Wurde die Lohnsteuer abgezogen, kann man sie mit dem Lohnsteuerausgleich zurückholen.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt