Schwerer Betrug

Ex-Leiter eines Seniorenheimes im Flachgau verurteilt

Salzburg
13.07.2011 16:15
Der ehemalige Leiter eines Seniorenheimes im Flachgau ist am Mittwoch am Salzburger Landesgericht wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges, Veruntreuung und weiterer Delikte (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Mehrere Heimbewohner hatten laut dem Urteil einen Schaden von insgesamt rund 4.700 Euro erlitten, der Mann soll von 1986 bis 1995 Geld und Wertgegenstände in die eigene Tasche gesteckt haben. Der Angeklagte war bereits vor einigen Jahren wegen gleichgearteter Vorwürfe zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem Schaden von mehr als 50.000 Euro zum Nachteil von Heimbewohnern ausgegangen und hatte dem mittlerweile 70-jährigen Mann auch Diebstahl und Urkundenunterdrückung vorgeworfen. Der Prozess zog sich über zwei Jahre hin, einigen Anschuldigungen konnte gar nicht mehr nachgegangen werden, weil die betroffenen Senioren bereits gestorben sind.

Freisprüche von einigen Vorwürfen
Der Angeklagte, der unter anderem für die Heimkostenabrechnungen zuständig war und Wertgegenstände von Bewohnern aufbewahrte, beteuerte in dem Verfahren seine Unschuld und wurde am Mittwoch auch tatsächlich von einigen Vorwürfen freigesprochen. Letztlich sei bei dem Betrugsdelikt ein Schadensbetrag von 2.947 Euro angenommen worden, im Fall der Veruntreuung 1.774 Euro, schilderte Imre Juhasz, Mediensprecher des Landesgerichts. Strafbestimmend sei der Betrugstatbestand gewesen.

Staatsanwältin Katharina Dirisamer gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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