Zu Haft verurteilt

Anwältin soll eine Million Euro veruntreut haben

Steiermark
16.05.2022 11:21

Eine ehemalige Rechtsanwältin aus der Steiermark ist am Montag wegen Veruntreuung von mehr als einer Million Euro an Klientengeldern im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Die Frau hatte über mehrere Jahre hinweg Geld, das ihr für Treuhandfonds übergeben wurde, für sich selbst verwendet. Die Angeklagte war umfassend geständig. Motiv war eine finanzielle Notlage in Folge einer Scheidung. Sie fasste - nicht rechtskräftig - drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, aus.

Die Frau war fast zweieinhalb Jahrzehnte lang als Anwältin, teils in einer Kanzlei zusammen mit ihrem Ex-Mann, tätig und hatte eigenen Angaben zufolge einen guten Ruf. Doch dann kam es zur Trennung von ihrem Mann, der gewalttätig gewesen sein soll. Es folgte ein jahrelanger Scheidungskrieg und ihr Ex soll ihr für die gemeinsamen fünf Kinder keinen Unterhalt gezahlt haben. Sie eröffnete eine eigene Kanzlei und versuchte damit über die Runden zu kommen, doch als es sich nicht mehr ausging, kam ihr die Idee, die treuhändig übergebenen Gelder ihrer Klienten zu nehmen, führte Staatsanwältin Anika Maierhofer aus.

Angeklagte erstattete Selbstanzeige
2019 flog alles auf, als die Loch-auf-Loch-zu-Taktik nicht mehr funktionierte und die Rechtsanwaltskammer eine Anzeige erstattete. Drei Tage später erstattete die Angeklagte auch eine Selbstanzeige, ein Schuldenregulierungsverfahren wurde eröffnet. Die über eine Million Euro, die ihre Klienten forderten, wurden vom sogenannten Notfallfonds der Rechtsanwaltskammer gedeckt, in den alle steirischen Anwälte einzahlen. Damit wurden zwar alle Ansprüche der Opfern abgegolten, doch die Kammer will das Geld zurückerstreiten.

„Schadet dem Ansehen des Rechtsanwaltsstands“
Beim Prozess am Montag ging es allerdings um die strafrechtlichen Konsequenzen für die Veruntreuung. Von 17 Fällen gestand die Angeklagte - bis auf einen vergleichsweise kleineren Fall - alle. „Das ist schon ein enormer Schaden. Das schadet dem Ansehen des gesamten Rechtsanwaltsstands“, betonte Richter Erik Nauta. Die Angeklagte, sie wurde von der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen und arbeitet nun als Sekretärin, schilderte mit leiser Stimme und reumütig, wie es dazu gekommen war. Sie habe bereits ihr gesamtes Vermögen und beträchtliches Erbe in die Wiedergutmachung gesteckt und sei nun bis auf das Existenzminimum gepfändet. 

Ihr Verteidiger ergänzte, dass seiner Mandantin die Sache „unangenehm und peinlich“ sei: „Sie geniert sich in den Boden.“ Nach den Schlussplädoyers entschuldigte sich die Juristin unter Tränen direkt bei ihren ehemaligen Klienten, die im Gerichtssaal den Prozess verfolgt hatten. Die Schöffen und Richter Nauta befanden die Angeklagte für schuldig. Von den drei Jahren Haft muss sie zumindest ein Jahr unbedingt verbüßen. Die anderen beiden werden ihr für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Rechtsanwaltskammer wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Es gibt hunderttausende Rechtsanwälte, die tadellose Arbeit machen, aber es sind immer ein paar schwarze Schafe dabei. Sie gehören leider zu den schwarzen Schafen“, sagte der Richter. Die Angeklagte bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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