Eine 33-Jährige ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter schwerer Nötigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Sie soll im Oktober 2021 mit einem Messer auf ihren im Bett liegenden Bekannten losgegangen sein. Danach soll sie mit dem Messer versucht haben ihn zu quälen. Angeklagt war auch Mordversuch, doch davon wurde die Frau freigesprochen. kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
„Sie ist gefährlich und unberechenbar“, beschrieb Staatsanwalt Christian Kroschl die Grazerin. Vier Tage, nachdem sie ihre letzte Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam es bereits zu dem Vorfall mit dem Messer.
Die Frau stand in der Nacht vor der Türe ihres Ex-Freundes und wollte bei ihm übernachten. Als er schon im Bett lag, soll sie laut Ankläger mit einem Küchenmesser auf ihn losgegangen sein. Er konnte den Angriff abwehren, doch sie zwang ihn, sich auf einen Sessel zu setzten und wollte ihn quälen. Er konnte sich befreien und rief die Polizei.
Mann blieb unverletzt
Die Verteidigerin bot eine andere Sicht auf den Vorfall. „Es finden sich auf der Decke keine Spuren von Beschädigungen durch ein Messer.“ Außerdem hätte die Grazerin den Mann jederzeit töten können, wenn sie es wirklich gewollt hätte. Der Mann war bei dem Vorfall unverletzt geblieben.
„Er war pornosüchtig“
„Es tut mir sehr leid und ich schäme mich sehr“, sagte die Angeklagte gleich zu Beginn. Dann schilderte sie, dass sie mit dem späteren Opfer ein paar Monate liiert war und in der Beziehung sehr gelitten hatte. „Er war pornosüchtig und wollte jeden Tag stundenlang Sex haben, er hat mich auch vergewaltigt und geschlagen“, erzählte sie.
Angezeigt hatte sie die Übergriffe aber nie: „Aus Angst, dass er abgeschoben wird“.
Zurechnungsfähig, aber psychisch erkrankt
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte der 33-Jährigen eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades. Sie sei zum Zeitpunkt der Tat aber zurechnungsfähig gewesen. Mit „großer Wahrscheinlichkeit“ sei davon auszugehen, dass die Frau unter dem Einfluss ihrer Erkrankung weiter schwere Taten begehen könnte. Der Gutachter empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Laienrichter sahen keinen Mordversuch gegeben, befanden die Frau aber der versuchten schweren Nötigung für schuldig. Sie wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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