„Krone § Recht“

Fallen bei Wohnungskauf: Neues Heim, Glück allein?

Tirol
17.04.2022 16:30

Als Wohnungseigentümer verfügt man nicht nur über seine Wohnung, sondern wird auch Miteigentümer der gesamten Liegenschaft. Rechtsanwältin Mag. Martina Waldstätten schildert, auf was Sie alles achten sollten.

Der Kauf einer eigenen Wohnung ist meist ein großer finanzieller Schritt, der aber auch mit Pflichten verbunden ist.

Zumeist stellt der Interessent einer Wohnung als erstes ein Kaufangebot an den Verkäufer. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, bereits vor Unterzeichnung des Angebotes umfangreiche Informationen über das Objekt zu sammeln, also ins Grundbuch Einsicht zu nehmen, bei der Baubehörde nachzufragen und Auskünfte beim Verkäufer/Makler/der Hausverwaltung einzuholen. Alle von Makler- bzw. Verkäuferseite gemachten Zusagen sollen bereits im Angebot festgehalten werden. Beim Wohnungskauf von einer Privatperson sollten Sie unbedingt das Thema „Gewährleistung“ ansprechen, da in diesem Bereich der Verkäufer oft für den Käufer nachteilige Vereinbarungen bis hin zum Gewährleistungsausschluss treffen will.

Wichtige Informationen einholen
Weiters wird es für Sie als Käufer von Interesse sein, wie hoch die laufenden Betriebskosten, die zumeist von einer Hausverwaltung abgerechnet werden, sind. Die Hausverwaltung kann auch Auskunft darüber geben, wie viel von der Eigentümergemeinschaft an Rücklage angespart wurde und ob in naher Zukunft größere Erhaltungsarbeiten zu erwarten sind.

Rechtstipps:

  • Bei einer gebrauchten Eigentumswohnung sollten Sie unbedingt einen Bauexperten beiziehen, der den Bauzustand der Wohnung und vielleicht notwendige Sanierungsmaßnahmen gründlich prüft.
  • Sehr wichtig ist der Blick ins Grundbuch, um eventuelle Belastungen zu ersehen. Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei gerne!

­Nicht selten kommt es vor, dass bisherige Eigentümer Umbauten an der Wohnung vorgenommen haben. Daher ist es wichtig, in den gültigen Wohnungseigentumsvertrag und das Parifizierungsgutachten Einsicht zu nehmen sowie bei der Baubehörde abzuklären, ob die Wohnung, für die man sich interessiert, auch baubehördlich bewilligt ist.

Umbaumaßnahmen möglich?
Sind größere Umbaumaßnahmen an der neuen Wohnung geplant, empfiehlt es sich, vorher mit der Baubehörde abzuklären, ob diese baurechtlich überhaupt möglich sind. Auch die übrigen Wohnungseigentümer darf man dabei nicht vergessen! Manche Arbeiten bedürfen nämlich zusätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Porträt von Tiroler Krone
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