Während in Wien das Zuschuss-Geld automatisch auf das Konto überwiesen wird, muss es in Tirol über ein Formular beim Land beantragt werden. 250 Euro sind über den Heizkostenzuschuss zu holen, noch einmal 250 für den neuen „Energiezuschuss“. Im Optimalfall sind es also 500 Euro, doch die allermeisten (ca. 75%) bekommen letztlich „nur“ 250 Euro.
In den letzten Jahren haben bereits 10.000 Haushalte den Heizkostenzuschuss angefordert. Für 2022/23 rechnet man mit 45.000 (das sind ca. 103.000 Menschen) – denn durch den neuen Energiekostenzuschuss sind nun mehr Personen berechtigt. Bisher sind erst rund 3600 Anträge beim Land Tirol eingegangen.
Wer ist für den Heizkostenzuschuss berechtigt?
Für alleinstehende Personen gilt eine Netto-Einkommensobergrenze von 1000 Euro. 1590 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Bei Kindern steigt die Obergrenze: Für das erste und zweite um je 260 Euro, für jedes weitere um 190 Euro. Wenn eine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, steigt die Obergrenze um 550 Euro pro Monat, für jede weitere Person um 380 Euro. Bei einer alleinstehenden Person mit zwei Kindern wäre die Grenze zum Beispiel bei 1520 Euro Netto im Monat.
Diese Obergrenzen beziehen sich übrigens immer nur genau auf das Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Wo genau findet man dieses Formular?
Das Formular kann man sich auf tirol.gv.at herunterladen (Im Bereich „Soziales“) - es liegt auch beim Amt der Landesregierung auf. Das Land möchte es aber auch zeitnah in Banken und bei Institutionen, wie dem AMS, auflegen lassen. Abgeben kann man das Formular beim Land Tirol (Hilfswerk, Meraner Straße 5, Innsbruck) oder den Gemeinden - und zwar bis Ende des heurigen Jahres.
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