Die Landesforstdirektion und die Bezirkshauptmannschaften warnen eindringlich vor der sehr hohen Waldbrandgefahr in ganz Salzburg. Entsprechende Verordnungen sind ab Freitag in Kraft oder werden demnächst veröffentlicht. Bei Übertretung der Vorgaben drohen bis zu 7200 Euro Strafe.
„In den vergangenen Wochen ist kaum Regen gefallen und die Meteorologen sagen auch keine nennenswerten Mengen in nächster Zeit voraus“, fasst Landesforstdirektor Michael Mitter die Situation zusammen. Die Behörden reagieren nun mit den Verordnungen betreffend Waldbrandschutz.
Die Eckpunkte:
*Jegliches Feueranzünden im Wald ist mit sofortiger Wirkung im Wald und im unmittelbaren Gefährdungsbereich verboten.
* Auch das Rauchen ist dort untersagt.
* Kein Abbrennen von Ästen oder pflanzlichen Resten in Waldnähe.
* Die Gefährdungsbereiche befinden sich überall dort, wo die Funken auf den Wald übergreifen könnten.
* Die Verordnungen – die bereits kund gemacht wurden und auch noch folgen - bleiben bis auf weiteres aufrecht bis eine entsprechende Durchfeuchtung der Vegetationsschichten eintritt. Bei Übertretung der Verordnung ist mit einer Geldstrafe von bis zu mehr als 7.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen zu rechnen.
Mitter: „Gefahr wird gerade im Frühling oft unterschätzt“
Landesforstdirektor Michael Mitter betont: „Gerade im Frühling wird die Gefahr von Waldbränden oft unterschätzt. Neben dem trockenen Oberboden ist auch das abgestorbene, organische Material sozusagen Zunder für Vegetationsbrände. Kein Feuer im Wald und in dessen Einzugsgebiet ist daher das Gebot der Stunde, denn mehr als 80 Prozent der Waldbrände werden von Menschen ausgelöst.
Verordnung im Pongau ab Freitag in Kraft
Die Verordnung im Pongau ist ab Freitag in Kraft, weitere Bezirke werden folgen, denn die Lage ist im ganzen Bundesland ähnlich. Wir sind hier in engem Austausch mit den Bezirkshauptmannschaften, die Zusammenarbeit funktioniert perfekt“, sagte Mitter.








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