"Diese Entscheidung kommt für uns nicht unerwartet", betont Geschäftsführer Martin Darbo (Bild). Der deutsche Konfitüren-Hersteller wollte mit seiner Unterlassungsklage erreichen, dass das Unternehmen mit Sitz in Stans die Wortbildmarke "darbo naturrein" und den Werbeslogan "In Darbo naturrein kommt nur Natur rein" nicht mehr verwenden darf.
Darbo halte sich strikt an die Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechtes, das die Verwendung "naturrein" gestatte, sofern eine Konfitüre aus Früchten, Gelierzucker und Zitronensaftkonzentrat hergestellt werde. Und dies sei bei Darbos Naturrein-Konfitüren der Fall, heißt es in einer Aussendung. Die von Zentis erhobenen Vorwürfe unerlaubter Schadstoffbelastung wies Darbo zurück. Die gesetzlichen Höchstwerte seien nie überschritten worden. Pro Jahr würden rund 150 Millionen Gebinde verkauft, und noch nie habe es eine behördliche Beanstandung wegen Überschreitung der Höchstwerte gegeben.
Vierjähriger Rechtsstreit um "naturrein"
Bereits einmal war es in einem vierjährigen Rechtsstreit um die Bezeichnung "naturrein" auf den Etiketten des Tiroler Unternehmens gegangen. Der deutsche Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe hatte die Bezeichnung als Täuschung des Konsumenten in Deutschland verbieten lassen wollen. Der Europäische Gerichtshof entschied im April 2000 schließlich zugunsten von Darbo und urteilte, dass es sich dabei nicht um Irreführung des Konsumenten handle. Gartenfrüchte seien "zwangsläufig" der Umweltverschmutzung und Pestiziden ausgesetzt und überdies seien die in der Marmelade festgestellten Blei-, Cadmium-und Pestizidrückstände nur sehr gering.
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