Mönchsberggarage

Behörde prüft Antrag auf Bürgerbefragung

Salzburg
09.03.2022 15:00

Am Freitag, 11. März 2022, tagt ab 10 Uhr die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg in nicht-öffentlicher Sitzung im Rathaus. Zunächst wird dort geprüft, ob der Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung zum Ausbau der Mönchsberggarage formalrechtlich richtig und zulässig ist. Dieser lautet: „Soll die Mönchsberggarage ausgebaut werden - JA oder NEIN?“ Eingebracht wurde er am 28. Februar 2022 von Elke-Hermine Stolhofer beim Bürgermeister zusammen mit rund 2.500 Unterstützungserklärungen.

Entscheidet die Hauptwahlbehörde, dass der Antrag rechtlich korrekt ist, legt der Hauptwahlleiter der Behörde die Unterstützungserklärungen zu einem ersten Augenschein vor. Diese werden dann üblicherweise dem Einwohner- und Standesamt zur detaillierten Vorprüfung übergeben. In zwei bis drei Wochen liegt das Ergebnis vor. Genau geprüft wird, ob Name, Geburtsdatum und Adresse richtig und vollständig ausgefüllt sind. Und ob die Person am Tag der Unterschriftsleistung in der Stadt Salzburg wahlberechtigt war (auch EU-Bürger:innen).

Um die Bürgerbefragung schließlich einleiten zu können, sind 2.000 einwandfreie Unterstützungserklärungen nötig (haben zu viele Nicht-Wahlberechtigte unterzeichnet, gibt es eine Nachfrist von zwei Wochen). Wenn die Bürgerbefragung zulässig ist, wird bei der nächsten Sitzung der Hauptwahlbehörde der Abstimmungstag festgelegt. Wahrscheinlich wäre das dann ein Sonntag im Juni.

Das Ergebnis der Bürgerbefragung ist nicht verbindlich und im Amtsblatt der Stadt kundzumachen.

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