Zutritt verweigert

Kleiner Bub (4) durfte nicht in den Kindergarten

Niederösterreich
24.02.2022 06:07
Die Corona-Pandemie hat die heimischen Kindergärten nach wie vor fest im Griff. Dass es dabei mitunter zu möglichen Fehlinformationen kommen kann, musste eine Familie aus Schwechat am eigenen Leib erfahren. Denn trotz erbrachtem Genesungsbescheid blieb dem vierjährigen Sohn der Kindergartenbesuch verwehrt.

Vor verschlossenen Türen stand jüngst eine Familie in Schwechat im Bezirk Bruck an der Leitha. Denn als mögliche Kontaktperson wurde einem Vierjährigen der Zutritt zum Kindergarten verwehrt. Trotz vorliegendem Genesungszertifikat und erfolgtem Telefonat mit der Gesundheitsbehörde soll, laut den aufgebrachten Eltern, dem Buben der Kindergartenbesuch verweigert worden sein. „Unser Sohn gilt seit letzter Woche nach einer Coronainfektion als genesen. Wenige Tage später hatte er dann Kontakt zu einem infizierten Kind. Danach wurde der Bub von der Gemeinde irrtümlich als K1 eingestuft“, so der betroffene Vater zur „Krone“.

Trotz überstandener Coronainfektion Kontaktperson
Dem Kindergarten seien umgehend sämtliche Nachweise über die Genesung vorgelegt worden. Doch es half nichts. Die Türen blieben für den Vierjährigen verschlossen. „Nach einem Telefonat mit der Gesundheitsbehörde wurde mir zugesichert, dass er in den Kindergarten gehen darf und nicht in Quarantäne sei“, so der Vater weiter. Der Bescheid wäre offiziell aufgehoben. Der Kindergarten habe sogar mit der Behörde telefoniert.

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Trotz erbrachter Nachweise und einem Telefonat mit der Behörde wurde unserem Sohn der Zutritt zum Kindergarten verweigert. Er wurde nach Hause geschickt.

Der Vater des Vierjährigen

Familie nach Hause geschickt
Die ernüchternde Rückmeldung an die Eltern lautete aber: Man müsse noch auf die Bestätigung vom Amtsarzt warten. Damit hieß es für die Familie weiterhin: Bitte warten! „Die Aussagen sind für uns einfach nicht nachvollziehbar. Wir konnten alles nachweisen und wurden trotzdem wieder nach Hause geschickt“, zeigt sich der Erziehungsberechtigte von der Vorgehensweise betroffen.

Zeitliche Verzögerung
Es dürfte sich im konkreten Fall um eine zeitliche Überschneidung gehandelt haben, heißt es dazu auf Anfrage aus der zuständigen Abteilung des Landes. Es komme immer wieder vor, dass auf die Rückmeldung des Amtsarztes gewartet wird. Aufgrund der Fülle an Fällen können sich Einzelentscheidungen derzeit verzögern. Schlussendlich gab es am nächsten Tag grünes Licht – und der Vierjährige konnte die Schwelle des Kindergartens voll Freude passieren.

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