Fall Siegfried Mauser

Vom Rektorstuhl in die Gefängniszelle

Salzburg
06.02.2022 08:30

„Mit Verlaub, Herr Professor, Sie sind ein Grapscher“: Die Worte eines Richters, die die Karriere von Siegfried Mauser besiegelten. Der Pianist und Kunst-VIP ist ab Montag dort, wo er nie hin wollte - im Gefängnis. Die „Krone“ fasst zusammen, was bisher in den vergangenen Jahren rund um den Ex-Mozarteums-Rektor passiert ist. 

Siegfried Mauser wäre jetzt wohl schon ein freier Mann. Sofern er das Unausweichliche einfach akzeptiert hätte. Tat er aber nicht. Noch heute spricht der deutsch-österreichische Kunstwissenschaftler und seine Familie von einem „Fehlurteil“. Mauser will aber am Montag, nachdem er „aus persönlichen Gründen“, den Haftantritt mit 1. Februar schwänzte, in der Justizanstalt in Puch erscheinen.

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Mein Mandant versicherte, dass er Montagvormittag in der Justizanstalt Puch erscheinen wird. Wir werden versuchen, dass er dort im Gefängnis einen Arbeitsplatz bekommt. Und wir werden uns bemühen, dass er einen Teil der Strafe mit der Fußfessel verbüßt.

Anwalt Kurt Jelinek

Mauser hatte eine bemerkenswerte Laufbahn in der Kultur-Szene: 1954 in Straubing bei München geboren, 1981 in Salzburg promoviert, kletterte der ausgebildete Pianist, Musikwissenschaftler, Kunsthistoriker und Philosoph stetig die Karriere-Leiter hinauf. Als Professor wurde er 2003 zum Rektor der Hochschule für Musik und Theater München. 2009 erhielt er das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst, 2010 das deutsche Verdienstkreuz. Im Februar 2014 stieg der Festspiele-Stammgast zum neuen Rektor der Universität Mozarteum auf. Doch im April 2016 musste Mauser vor Gericht - der Beginn des Absturzes: Der zweifache Vater bestritt von Beginn an und ließ sich bis zur Klärung der strafrechtlichen Vorwürfe als Rektor beurlauben.

Vorwürfe von vier Frauen, zwei Urteile und eine Strafe

Zwei Frauen – eine Musikerin und eine Professorin – hatten Mauser sexuelle Belästigung vorgeworfen. Die Übergriffe datierten aus dem Zeitraum 2009 bis 2012. Es ging um Küsse und Berührungen an intimen Stellen. Nach einem umfangreichen Verfahren erklärte Mitte Mai 2016 der deutsche Richter mit den eingangs gewählten Worten Mauser für schuldig. Folge: Der Rauswurf aus dem Mozarteum.

Fast ein Jahr später, im April 2017, bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil: neun Monate Haft auf Bewährung. Und die Staatsanwaltschaft legte fast zeitgleich nach: die zweite Anklage. Wieder wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen. Wieder bestritt Mauser, der Star-Anwälte beschäftigte, die nach jedem rechtlichen Strohhalm griffen. Letztlich alles vergeblich. Das Münchner Gericht sprach Mauser ein zweites Mal schuldig. Urteil: zwei Jahre und neun Monate unbedingte Haft wegen dreifacher sexueller Nötigung. Bestätigt im Oktober 2019.

Flucht nach Salzburg und ein langer Krankenstand

Was tat Mauser? Er zog dank doppeltem Reisepass nach Salzburg - war für die deutschen Behörden somit nicht greifbar. Und er legte dem Salzburger Landesgericht Gutachten hin, die ihn zu krank für das Gefängnis erklärten. Bis zum heurigen Jänner, als die Justiz dem wieder gesunden Mauser einen Brief zum Haftantritt mit 1. Februar schickte. Statt ins Gefängnis ging Mauser wieder in eine Anwaltskanzlei - jene von Kurt Jelinek, einen der bekanntesten Strafverteidiger Salzburgs. Klares Ziel: Mauser soll mit allen rechtlichen Möglichkeiten so wenig Zeit wie möglich, in der Zelle verbringen.

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