Seit 3. Mai ist das Bettelverbot in der Steiermark in Kraft. Es gilt für jeden Ort, der nicht nur für einen beschränkten Personenkreis zugänglich ist. Im Klartext heißt das eigentlich, dass auch vor den Gotteshäusern nicht mehr um Geldspenden gebeten werden darf.
"Stimmt nicht!", behaupten allerdings katholische und evangelische Rechtsexperten: Wenn Kirchengrund umzäunt sei, dürfe sehr wohl gebettelt werden. Weshalb man an Sonntagen mit einer Rückkehr der bereits abgereisten Roma etc. rechne.
Einziger Bettler vor Pucher-Kirche
Wie auch immer - am "Tag des Herrn" wartete man in Graz gespannt, ob es tatsächlich zum prognostizierten Bettleransturm kommen würde. Vergebens. Nur ein einziger Straßenzeitungsverkäufer (Bild) hielt Besuchern die Dom-Türe auf, die Herrengasse blieb überhaupt leer, und Armenpfarrer Wolfgang Pucher wusste der "Krone" zu berichten: "Vor meiner Kirche saß ein Bettler. Hätte ihn die Exekutive vertrieben, hätte ich mich aus Protest statt ihm hingesetzt!"
von Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"
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