Laut der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss, wer seine Tankrechnung nicht bezahlt, mit hohen Nachforderungen rechnen. Dabei könne es durchaus zu unverhältnismäßigen Beträgen kommen. Da der Tankstellenpächter nur mithilfe eines Detektivbüros den säumigen Zahler ausfindig machen konnte, müsse dieser die Kosten dafür tragen.
Der Kläger hatte angegeben, dass er im Tankstellengeschäft zwei Vignetten für Österreich und einen Schokoriegel gekauft und dann die Rechnung vergessen habe. Der Kassier habe ihn auch nicht daran erinnert. Als er dann im Nachhinein die Rechnung über rund 180 Euro bekam, sei er erschrocken. Er sei bereit gewesen, die seiner Meinung nach angemessene Summe von 30 Euro für seine Vergesslichkeit zu bezahlen. Dies habe der Pächter jedoch abgelehnt.
Dass Tankrechnungen nicht beglichen werden - ob aus Nachlässigkeit oder Absicht - kommt häufig vor. Allein bei der Tankstelle in Kiefersfelden gebe es jeden Monat 25 bis 30 offene Rechnungen. Werden die Betroffenen ausfindig gemacht, zahlen sie meist anstandslos - samt Detektivkosten.
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