152.000 Euro Kosten

Land verliert teuren Prozess um Kindergarten-Bau

Steiermark
12.01.2022 06:00

Ein Förderstreit um einen Kindergarten-Bau in Graz kommt dem Land vier Jahre später teuer zu stehen: Ein Zivilrechtsprozess ging in letzter Instanz verloren, die Kosten dafür - gut 152.000 Euro - muss der Steuerzahler berappen. Die Neos befürchten weitere ähnliche Fälle und stellen eine Anfrage im Landtag.

Eine Kinderkrippe und ein Kindergarten, insgesamt vier Gruppen für 80 Buben und Mädchen: 2016 plante ein Grazer Bauträger eine große Betreuungseinrichtung in der Wiesenauergasse im Bezirk Wetzelsdorf. Das Land Steiermark gewährte dafür im November 2016 eine Förderung über 820.000 Euro.

Frist wurde nicht eingehalten
Doch im Fördervertrag gab es eine heikle Frist, auf die das Land auch mehrmals hinwies: Falls der Bau nicht bis 31. Dezember 2017 fertig ist und die Belege nicht bis zu diesem Datum dem Land vorgelegt werden, wird die Summe zurückverlangt. Und genau das war der Fall! Zu Jahresende 2017 waren nur 84 Prozent des Gebäudes fertig, auch weil die beauftragen Baufirmen wegen anderer Projekte erst verspätet im September 2017 starten konnten.

Fakten

  • Die Errichtung des Gebäudes war begleitet von einer politischen Posse: Die Kinderbetreuungseinrichtung wurde - wie einige andere auch - zunächst nicht ins Tarifsystem der Stadt Graz aufgenommen. Doch erst dadurch werden die Tarife für die meisten Eltern leistbar.
  • Mittlerweile sind laut dem Bauträger alle Gruppen der Einrichtungen ans Tarifsystem eingebunden. 80 Kinder besuchen die Einrichtung.

„Für mich war das fast existenzbedrohend“, sagt der Bauträger zur „Krone“. Ein Umbau der Flächen zu Wohnungen? Viel zu teuer und aufwändig, 65 Auflagen spezielle für Kinderbetreuungseinrichtungen mussten erfüllt werden. Der Kindergarten ging daher trotz der Hindernisse in Betrieb.

Bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten
Doch der Unternehmer klagte das Land - und ging, trotz Niederlagen in den ersten beiden Instanzen (Zivilgericht Graz und Landesverwaltungsgericht), bis zum Obersten Gerichtshof. Und dieser gab ihm im Vorjahr recht!

Die Begründung kurz zusammengefasst: Es handelt sich laut OGH um kein sogenanntes Fixgeschäft. Das Land hätte dem Bauträger daher eine „angemessene Nachfrist“ setzen müssen, dieser hätte zuvor „gehörig abgemahnt“ werden müssen. Daher sind die Förderverträge weiterhin aufrecht, der Bauträger kann die 820.000 Euro zurückzuordern. 

Laut den Neos, die das Thema nun zum Politikum machen, muss das Land weitere 152.000 Euro zahlen: 34.458 Euro Zinsen, 61.127 Euro Prozesskosten, 31.132 Euro Revisionskosten und 25.745 Euro Anwaltskosten für den Bauträger.

„Einfach im Regen stehen gelassen“
Ins Visier nehmen die Pinken die damals zuständige Bildungslandesrätin Ursula Lackner (SPÖ): „Statt dem Ausbau von Kindergärten Priorität einzuräumen, wurden Erbauer von Kindergärten von der damaligen Bildungslandesrätin einfach im Regen stehen gelassen und Förderungen widerrechtlich zurückgezogen. Leidtragende sind die Steirerinnen und Steirer, die nun auch zusätzlich  die entstandenen Prozesskosten tragen müssen“, sagt Neos-Klubobmann Niko Swatek. 

Von Lackner heißt es dazu: „Der Fall wurde von der Abteilung 6 in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst (wie in solchen Fällen üblich) beurteilt. Das Vorgehen war richtlinienkonform.“ Knapp äußert sich auf Anfrage auch der Verfassungsdienst selbst: „Der Rechtsmeinung des Landes, die Förderrichtlinien seien nicht erfüllt worden, wurde in zwei Instanzen entsprochen. Das OGH-Urteil war anderer Ansicht.“

Die Neos stellen nun eine Anfrage im Landtag und wollen wissen, ob unter Lackner noch weitere juristisch unklare Verträge formuliert wurden. „Diese könnten noch weitere Prozesskosten für die Steirerinnen und Steirer nach sich ziehen.“ Insgesamt 22 Förderungswerber hatten damals ihre Anträge zurückgezogen, weil sie mit den Bauten nicht bis Jahresende 2017 fertig wurden.

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