Schwarzbau?

Penthouse inmitten Salzburgs sorgt für Wirbel

Salzburg
11.01.2022 16:00
Ist es ein Schwarzbau inmitten der Mozartstadt? Oder ist es doch ein rechtskonform errichtetes Penthouse? Darüber gehen die Meinungen auseinander – obwohl bereits 2014 der Verwaltungsgerichtshof den Baubescheid für den Um- und Zubau der ehemaligen Zentrale des Bauträgers Kainz in der Auerspergstraße aufhob.

Mit Plänen rund um ein so genanntes „Kapselhotel“ in der Auerspergstraße sorgte der Bauträger Kainz im Februar 2021 für viel Aufsehen. Drei Schlafsäle mit 100 versperrbaren Schlafkojen sollen in der Ex-Unternehmenszentrale entstehen, das geplante „Premium-Produkt“ solle das touristische Angebot aufwerten.

Gerade an dieser Adresse hat Chef Rudolf Kainz ein Problem: 2011 kaufte der Baulöwe die Liegenschaft und baute sie nach erteilter Baubewilligung um. Allerdings: Bereits 2014 hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der städtischen Baubehörden auf – Anrainer waren vor Gericht gezogen.

Der Grund? Die Höchstrichter waren der Meinung, dass vor allem der bereits errichtete Aufbau am fünften Stockwerk nicht hätte genehmigt werden dürfen. Eine Ausnahmeregelung, die einen höheren Bau erlaubt hätte, gelte nicht. Das heißt: Das Penthouse hat derzeit keine Genehmigung. Abgetragen wurde der gut 70 Quadratmeter große Aufbau allerdings noch immer nicht. Zum Missfallen der Anrainer.

Aufbau thront weiter über den Dächern der Stadt
„Die Behörde muss Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Mir scheint aber, dass sie es damit nicht sonderlich eilig hat“, sagt Anwalt Gernot Herzog, der einen der Nachbarn vertritt. Am Baurechtsamt will das Chef Alexander Würfl so nicht stehen lassen: „Das Erkenntnis des Gerichts ist umzusetzen“, sagt Würfl. Nur: Seit der Gerichtsentscheidung habe Kainz viele Verfahren angestrengt – und die seien abzuarbeiten. Auch Strafen seien verhängt worden. „Das Ganze wirkt sich aber nicht auf das Kapselhotel aus, weil das Penthouse nicht Teil davon ist“, so Würfl.

Rudolf Kainz will weiter kämpfen, sagt sein Anwalt Klaus Plätzer. „Es gibt eine Übergangsregelung im Raumordnungsgesetz, die man damals ausgenutzt hat. Bestandsbauten dürfen demnach eine gewisse Überschreitung des Bebauungsplans haben, wenn sie Bestand waren. Das hat auch die Stadt so gesehen“, so Plätzer. Sein Vorschlag? Den Bebauungsplan anpassen, damit könne man das Problem beheben; auch andere Häuser seien zu hoch – derzeit sind dort vierstöckige Gebäude erlaubt.

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