Beschäftigte, die am Karfreitag frei haben möchten, müssen mindestens drei Monate im Vorhinein beim Arbeitgeber einen „persönlichen Feiertag“ beantragen und dafür einen Tag Urlaub verbrauchen. Die AK Tirol betont, dass heuer die Frist am 15. Jänner 2022 endet.
Und zwar, weil der Karfreitag auf den 15. April fällt. Die Bekanntgabe dieses Urlaubstages müsse unbedingt schriftlich erfolgen, das bedeutet mit Originalunterschrift beispielsweise per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe.
AK fordert gesetzlichen Feiertag
Somit wirke sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch weiterhin aus. „Die AK setzt sich weiter dafür ein, dass der Karfreitag für alle ein gesetzlicher Feiertag wird“, betont Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl. „Ein zusätzlicher Tag Urlaub wurde mit dieser Regelung nicht geschaffen. Es wurde den Beschäftigten lediglich das Recht eingeräumt, einen Tag Urlaub selbst zu bestimmen.“
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