Es ist viel einfacher, sich ein „Feindbild“ zu schaffen, als sich mit den eigenen Problemen auseinanderzusetzen. Wobei - der Angeklagte probierte Letzteres. Mit Psychotherapie. Doch just die Therapeutin war dann eben das Feindbild, das er böse stalkte ...
Mit Büroklammern die Schlösser auch an der Privatwohnung unbrauchbar gemacht. Immer wieder Anrufe, Beschimpfungen, Mails – die z. B. so klangen: „Ich kann nicht aufhören, Sie zu jagen und zu verfolgen. Ich sehe es als meine innere Mission an, Ihr Leben lebenslänglich störend zu beeinflussen.“ Auch von Vergewaltigung schrieb er.
Bedingte Vorstrafe widerrufen
Dass die Therapeutin Angst bekam, ist verständlich – zumal der Mann auch nach einer Verurteilung nicht aufhörte und mit Schalmeientönen auch den psychiatrischen Gutachter täuschte. Beim Prozess in Korneuburg (NÖ), wurde nun die bedingte Vorstrafe widerrufen, dazu gab es acht Monate, zwei davon im Gefängnis.
Die Frau ist übrigens nicht das einzige Stalking-Opfer. Auch ein ehemaliger Arbeitgeber wird belästigt. Und Anwalt Tomanek bekam jetzt ebenfalls Post – ein Foto einer Bratwurst ...
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).